Autonome Gemeinderegie GALMEI (AGR)

Die Autonome Gemeinderegie GALMEI (AGR) wird gemäß Artikel 156 des Gemeindedekretes von einem Verwaltungsrat und einem Direktionsausschuss verwaltet und gemäß Artikel 157 von einem Kollegium der Kommissare kontrolliert.

Der Gemeinderat bildet die Generalversammlung der Autonomen Gemeinderegie GALMEI.

Die Autonome Gemeinderegie GALMEI hat als Zielsetzung die Ausführung und Verwaltung verschiedener Aufgabenbereiche, welche wie folgt festgelegt wurden:

  • den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien
  • den Betrieb von kulturellen, sportlichen oder touristischen Infrastrukturen
  • die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen