Einwohnermeldewesen

Verwaltungsdokumente

  • Wohnsitzbescheinigungen (Gebühr: fünf Euro)
  • Haushaltszusammensetzung (Gebühr: fünf Euro)
  • Ausfüllen von Formularen (Beispiele: Antrag Studienbeihilfe, Kindergeld)
  • Lebensbescheinigungen (Gebühr: fünf Euro)

Beglaubigungen

Beglaubigung der Unterschrift

Um Ihre Unterschrift zu beglaubigen, müssen Sie:

  • Persönlich vorstellig werden
  • Ihren Ausweis mitbringen

Gebühr: 5€

Beglaubigung einer Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen.

Gebühr: 0,25/0,50/1€ für die Fotokopie und 2 € für die Beglaubigung.

Wohnsitzwechsel

1. Wohnsitzwechsel innerhalb Belgiens

Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Belgiens ist es nicht erforderlich, die vorherige Gemeinde zu informieren. Sie müssen lediglich die neue Wohnsitzgemeinde kontaktieren.
Sie können den Antrag auf Wohnsitzwechsel durch persönliches Vorsprechen beim Einwohnermeldewesen, per Email oder per Post beantragen.

Die Referenzperson des Haushalts kann die Beantragung für den kompletten Haushalt erledigen. Benötigt werden eine Kopie des Ausweises aller Familienmitglieder, die den Wohnort wechseln sowie eine Kopie des Miet-, oder Kaufvertrages der Wohnung oder in Ermangelung eines Vertrages eine Einverständniserklärung des Vermieters sowie eine Kopie dessen Personalausweises.

Nach Überprüfung des Aufenthaltsortes durch den Revierbeamten erfolgt die Aktualisierung des/der elektronischen Ausweise(s). Hierzu werden Sie zum Vorsprechen auf der Gemeindeverwaltung eingeladen. Sie benötigen hierzu Ihre(n) Ausweis(e) + PIN.

2. Belgischer Staatsbürger aus dem Ausland kommend

Die Arbeitsschritte von Punkt 1 finden auch hier Anwendung.
Sie benötigen zusätzlich die Abmeldebescheinigung aus dem Ausland.

3. Wegzug ins Ausland

Ihr persönliches Erscheinen ist unerlässlich. Die Referenzperson des Haushaltes kann die Abmeldung aller Haushaltsmitglieder beantragen, insofern alle an die gleiche ausländische Adresse verziehen. Nach vorheriger Absprache kann in Ausnahmefällen eine von Ihnen bestimmte Drittperson (mit Vollmacht) die Abmeldung erledigen.
Um Ihre Abmeldung zu registrieren, benötigen wir Ihre neue Meldeadresse im Ausland sowie Ihren elektronischen Personalausweis + PIN (gegebenenfalls aller Personen, die sich abmelden). Der Wegzug wird durch den zuständigen Revierbeamten kontrolliert.

Sie erhalten die erforderlichen Dokumente, die zur Anmeldung bei der ausländischen Wohnsitzgemeinde und der belgischen Botschaft in Ihrem neuen Aufenthaltsland vorgelegt werden müssen.
Falls es durch den Wohnsitzwechsel zu einer Haushaltsauflösung kommt, durch den auch minderjährige Kinder betroffen sind, so bitten wir Sie, sich vorab im Meldeamt über eventuelle zusätzliche Schritte zu informieren.

Impfungen

Die Impfung gegen Kinderlähmung ist in Belgien Pflicht. Die Impfung besteht aus vier Einnahmen, die zwischen dem 2. und dem 18. Lebensmonat verabreicht werden.

Es steht den Eltern frei, die Impfungen durch einen selbst bestimmten Arzt durchführen zu lassen. Die Impfbescheinigung des behandelnden Arztes muss der Gemeindeverwaltung umgehend bei Erreichen des 18. Lebensmonates zugestellt werden.

Sollten Sie die Impfungen während der Impfsitzungen bei „Kaleido“ durchführen lassen, so werden uns die Impfdaten automatisch übertragen.

Eintragung in die Wählerlisten

Diesbezügliche Auskünfte erhalten Sie beim Einwohnermeldewesen oder auf der Internetseite

Schornsteinfegen

Wenn Sie Ihren Schornstein in Eigenregie fegen, so haben Sie die Möglichkeit dies anhand eines durch Sie und zwei Zeugen unterschriebenen Dokuments bei der Gemeindeverwaltung zu hinterlegen.

Das Formular können Sie bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldewesen, auf Anfrage erhalten.

Kinderausweis

KIDS-ID / Kinderausweise (bis 12 Jahre)

Dieser Kinderausweis wird für alle belgischen Kinder ausgestellt, die in Länder verreisen, in denen keine Reisepasspflicht besteht (alle Länder der Europäischen Union sowie einige Staaten außerhalb).
Innerhalb Belgiens kann diese Karte auch benutzt werden.
Dieser Ausweis darf nur auf Anfrage durch die Eltern oder des Vormundes erstellt werden und hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Achtung: Bei der Beantragung muss das Kind anwesend sein.

Preis:

  • Normalverfahren (2-3 Wochen): 9,80 €
  • Eilverfahren dringend (72 Stunden): 103,30 €

Personalausweis (ab dem 12. Lebensjahr)

Ab dem 12.Lebensjahr erhält jeder Belgier einen elektronischen Personalausweis, welcher dann sechs Jahre gültig ist und ab dem 18. Lebensjahr alle zehn Jahre erneuert werden muss.

Ab dem 75. Lebensjahr hat der Personalausweis eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Allgemeine Instruktionen betreffend den elektronischen Personalausweis:

Bei der Gemeindeverwaltung mit Ihrem Personalausweis sowie der Vorladung und einem aktuellen Passfoto auf hellem Hintergrund (Kopfgröße min. 25mm/max.40 mm) vorstellig werden. Die Gemeinde verfügt über einen Passfotoautomaten.

Das Basisdokument unterschreiben

Innerhalb von zwei bis drei Wochen wird Ihnen ein Briefumschlag per Post mit zwei persönlichen Kodenummern zugestellt (PIN und PUK).

Nach Erhalt dieser Kodenummern müssen Sie sich beim Dienst für Zivilangelegenheiten mit dem vorgenannten PIN- und PUK-Kode und Ihrem alten Personalausweis oder der Verlusterklärung vorstellen, damit wir Ihren EID-Ausweis aktivieren und aushändigen können.

Preise:

  • Normalverfahren (2-3 Wochen): 33,30 €
  • Eilverfahren dringend (72 Stunden): 126,80 €

VERLUST oder DIEBSTAHL

Der Verlust des Personalausweises muss umgehend bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Polizei gemeldet werden. Dort wird Ihnen eine Verlusterklärung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt. Diese Erklärung ist nur innerhalb von Belgien gültig.

Der Diebstahl des Personalausweises muss umgehend bei der Polizei gemeldet werden. Dort wird Ihnen eine Verlusterklärung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt. Diese Erklärung ist nur innerhalb von Belgien gültig.

Reisepässe

Sie benötigen einen Reisepass?

Dieser muss im Dienst für Zivilangelegenheiten beantragt werden.

Zur Beantragung MUSS die betreffende Person persönlich vorstellig werden.

Sie benötigen ein aktuelles Passfoto auf hellem Hintergrund (Kopfgröße min. 25mm/max. 40 mm), ein konformes Passfoto? Die Gemeinde verfügt über einen Passfotoautomaten.

Die Fertigstellung wird bis zu zehn Tage dauern.

Der Reisepass hat eine Gültigkeit von sieben Jahren (fünf Jahre für Minderjährige).

Preise:

  • Erwachsene (max. 10 Tage): 88 €
  • Kinder (max. 10 Tage): 35,00
  • Eilverfahren Erwachsene (sehr dringend, 24 Stunden): 267,50 €
  • Eilverfahren Kinder (sehr dringend, 24 Stunden): 210,00 €

Ihre Ansprechpartner

Denise Pauquay

+32 87 639 804
denise.pauquay@kelmis.be

Christina Zahn

+32 87 639 805
staatsangehoerigkeitswesen@kelmis.be