Generaldirektor
Die Hauptaufgabenbereiche des Generaldirektors
Der Generaldirektor unterliegt den Anweisungen des Gemeinderats, des Kollegiums oder des Bürgermeisters, je nach Zuständigkeit.
Neben den klassischen Aufgaben als Sekretär der Gemeinde, hat der Generaldirektor neue Aufgaben als Personalchef:
- Er verfasst den Entwurf für die Bewertung der Beamten.
- Er entwirft und begleitet das interne Kontrollsystem der Funktionsweise der Gemeindedienste. Er setzt die Personalpolitik um, leitet und koordiniert die Gemeindedienste unter Aufsicht des Kollegiums.
- Er oder sein Delegierter nehmen mit beschließender Stimme an Prüfungsausschüssen teil.
- Er kann geringere Disziplinarstrafen verhängen.
Der Generaldirektor wird zum Chef der Gemeindedienste. Er ist die Schnittstelle zwischen den politisch Verantwortlichen und der Verwaltung. In diesem Rahmen ist er zuständig für die Umsetzung des politischen Programms der amtierenden Mehrheit. Seine Aufgaben sind in einem Zielsetzungsvertrag festgehalten.
a) Der Zielsetzungsvertrag
Der Zielsetzungsvertrag enthält die Beschreibung der gesetzlichen Aufgaben des Generaldirektors, die aus dem allgemeinen Richtlinienprogramm hervorgehen, sowie jegliche weitere messbare und durchführbare Zielsetzung, die in seinen Aufgabenbereich fällt. Er beschreibt Strategien, um diese Aufgaben zu erfüllen und Zielsetzungen zu erreichen, und setzt diese in konkrete Initiativen und Projekte um. Er umfasst eine Synthese der personellen und finanziellen Mittel, die für seine Verwirklichung verfügbar und/oder notwendig sind.
b) Die Aufgabenbeschreibung
Der Generaldirektor verfasst den Zielsetzungsvertrag auf der Grundlage der Aufgabenbeschreibung, die ihm das Kollegium innerhalb von sechs Monaten nach der vollständigen Erneuerung des Gemeinderates oder der Anwerbung des Generaldirektors hat zukommen lassen.
Die Aufgabenbeschreibung enthält mindestens folgende Angaben:
- die Funktionsbeschreibung und das Kompetenzprofil für das Amt des Generaldirektors
- die für die verschiedenen Aufgaben zu erreichenden Zielsetzungen, insbesondere auf der Grundlage des allgemeinen Richtlinienprogramms
- die zugeteilten Haushaltsmittel und zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen
- die gesamten Aufgaben, die ihm durch den Kodex anvertraut werden, und insbesondere seine Beratungs- und Dienstbereitschaftsaufgabe gegenüber allen Mitgliedern des Gemeinderates
Zwischen dem Generaldirektor und dem Gemeindekollegium findet eine Konzertierung statt über die Mittel, die zur Durchführung des Zielsetzungsvertrags erforderlich sind. Für die Bereiche, für die er zuständig ist, nimmt der Finanzdirektor daran teil. In Ermangelung der Zustimmung des Generaldirektors über die Mittel, wird dessen Gutachten dem Zielsetzungsvertrag in seiner durch das Gemeindekollegium genehmigten Fassung beigefügt.
Der Zielsetzungsvertrag wird jährlich aktualisiert. Auf ausdrücklichen Antrag des Generaldirektors kann der Zielsetzungsvertrag im Laufe des Jahres angepasst werden. Der Zielsetzungsvertrag wird dem Rat gemeinsam mit den Aktualisierungen und gegebenenfalls erfolgten Anpassungen übermittelt.
Die Aufgabenbeschreibung wird dem Zielsetzungsvertrag beigefügt.
Nach Konzertierung mit dem Direktionsausschuss wird der Generaldirektor mit der Ausarbeitung des Organigramms, der Stellenpläne und Personalstatute beauftragt
Quelle: www.ostbelgienlive.be