Allgemeine Verwaltung
Sekretariat
1. Die Bearbeitung der Anfragen an und für das Gemeindekollegium
2. Die Erstellung und die Aktualisierung des Noteinsatzplans
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und aufgrund des ministeriellen Rundschreibens über die Noteinsatzpläne, ist jede Gemeinde verpflichtet einen allgemeinen Noteinsatzplan zu erstellen und diesen zu aktualisieren.
Aufgrund des Artikels 30 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 wurde Nathalie Kohl vom Gemeindekollegium als Planungsbeamtin bezeichnet.
Wann wird der Noteinsatzplan aktiviert?
- Waldbrände;
- Überschwemmungen;
- Stürme in Orkanstärke;
- Erdbeben;
- Unfälle im Gefahrenguttransport;
- schwere Verkehrsunfälle auf Straßen- und Schienennetz;
- großflächige Verschmutzung der Wasserläufe;
- Gasunfälle;
- usw.
Er kann ganz oder nur zum Teil aktiviert werden.
3. Die Koordination des Vereinswesens
1. Verwaltung des Vereinsregisters der Gemeinde Kelmis
1.1. Registrierung im Vereinsregister
Die Anmeldung muss schriftlich an das Gemeindekollegium gestellt werden. Das Antragsformular ist im Sekretariat auf einfache Anfrage erhältlich oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
1.2. Änderung im Vereinsregister
Jegliche Änderung (Vorstand – Anschrift – Kontonummer usw.) müssen dem Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden.
1.3. Streichung aus dem Vereinsregister
Bei Auflösung des Vereins bitten wir Sie ebenfalls das Sekretariat eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen.
2. Subsidienantrag
Die Formulare für die Einreichung eines Subsidienantrags sind im Finanzdienst erhältlich. Nähere Informationen hierzu unter +32 (0) 87/63 98 44
3. Anmeldung bzw. Genehmigung einer Veranstaltung ist Pflicht.
Jede öffentliche Veranstaltung muss dem Bürgermeister anhand eines Sicherheitsblattes gemeldet werden mit der Ausnahme von Privatveranstaltungen (auf Einladung – wo nicht jeder Zugang hat).
3.1. Sicherheitsblatt
- Dieses Formular ist auf einfache Anfrage im Sekretariat erhältlich oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
- Das Sicherheitsblatt muss einen 3 Monate vor der Veranstaltung im Sekretariat eingereicht werden.
- Der Bürgermeister genehmigt die Veranstaltung, wenn diese draußen stattfindet oder nimmt sie zur Kenntnis, wenn sie in einem Saal oder Zelt ausgetragen wird.
- Die Sicherheitsdienste geben im Vorfeld Ihre Bemerkungen/Anregungen auf dem Sicherheitsblatt kund.
Wieso muss der Veranstalter dieses Sicherheitsblatt ausfüllen?
Im Falle einer Explosion, eines Brandes, einer Maßenpanik, eines Überfalls oder gar einer Massenschlägerei wissen die Sicherheitskräfte sofort, was sie unternehmen müssen und haben die Angaben der Kontaktpersonen vor Ort. Dies kann im schlimmsten Fall Leben retten.
3.2. Polizeistunde
Siehe spezifische Verordnung der Gemeinde Kelmis – Titel VII – Festlegung der Polizeistunde – Artikel K 71 bis K7
3.3. Straßensperrungen
Das Antragsformular für eine Straßen- und/oder Parkplatzsperrung bei Veranstaltungen ist auf einfache Anfrage im Sekretariat erhältlich oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Bei Baustellen oder Parkplatzsperrung bei einem Umzug, kontaktieren Sie den Bauhof.
4. Wissenswertes:
SABAM und Rémunération équitable
SABAM = Autorenrechte – www.sabam.be
Rémunération équitable = Gebrauch von Musik (DJ – Radio – CD) an einem öffentlichen Ort – www.requit.be
Der Veranstalter muss im Vorfeld mit den Auftretenden abklären, wer diese Rechte bezahlt.
4. Die Organisation des Materialverleihs
Vereine, die für eine Veranstaltung Material benötigen, können dies bei der Gemeinde beantragen. Die Hinterlegung einer Kaution ist erforderlich.
5. Die Organisation von Festlichkeiten in der Gemeinde
Das Sekretariat ist die Anlaufstelle für die meisten Großveranstaltungen von und in der Gemeinde Kelmis.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
6. Die Plakatierung an Werbeflächen der Gemeinde
Plakate und/oder Werbeplanen
Das Antragsformular für die Plakatierung erhalten Sie auf einfache Anfrage im Sekretariat oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Die Plakate müssen folgendes Format haben: A4, A3 oder A3+
Die Planen müssen folgendes Format haben: 125cm x 190cm
Bitte beachten Sie die Fristen!
7. Die Verwaltung der Termine des Bürgermeisters und der Schöffen
Termine mit den Mitgliedern des Gemeindekollegiums müssen telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.
8. Die Verwaltung des Kulturheims Hergenrath
Der große und der kleine Saal des Kulturheims können reserviert werden.
9. Die Verwaltung des Veranstaltungskalenders
Die Gemeinde Kelmis bietet Ihnen eine kostenlose Werbung Ihrer Veranstaltung auf der Web- und Facebookseite der Gemeinde an.
Eine einfache schriftliche Anfrage an das Sekretariat genügt.
Informatik
- zuständig für die Computeranlagen der Gemeinde, der Autonomen Gemeinderegie Galmei, des ÖSHZ und der Gemeindeschulen Kelmis und Hergenrath
- Telefonie
- ICT-Projektbegleitung
Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit & Beschwerden
- Interne und externe Kommunikation
- Betreuung der Facebook- und Internetseite
- Redaktion Kelmis Magazin
Öffentliches Auftragswesen & Versicherungen
- Verwaltung der öffentlichen Aufträge
- Organisation von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
- Subsidien