Steuer auf energieineffiziente Wohneinheiten
Am 1. Januar 2026 ist in der Gemeinde Kelmis eine Steuer auf energieineffiziente Wohneinheiten eingeführt worden.
Was wird versteuert?
Versteuert werden energieineffiziente Mietwohneinheiten, also Wohnräume, die für ständige Nutzung vorgesehen sind, einen Primärenergieverbrauch von ≥ 255 kWh/(m²·Jahr) laut PEB-Ausweis haben und nicht vom Eigentümer bewohnt werden. Leerstehende Wohnungen werden ebenfalls besteuert, aber der Steuersatz wird reduziert.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Steuer richtet sich nach der Energieklasse der Wohneinheit und der beheizten Fläche:
o Energieklasse D:2 €/m²;
o Energieklasse E: 4 €/m²;
o Energieklasse F: 9 €/m²;
o Energieklasse G: 12 €/m²;
Bei leerstehenden Wohnungen wird der Steuersatz auf ein Drittel reduziert. Die Werte werden jährlich im Oktober an den Verbraucherindex angepasst.
Wer muss die Steuer bezahlen?
Die Steuer muss von den Eigentümern oder gleichgestellten Nutzern bezahlt werden, also Personen, die Eigentum, Erbpacht oder Erbbaurecht an der Mietwohnung haben. Mieter sind nicht steuerpflichtig.
Warum müssen Eigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, diese Steuer nicht bezahlen?
Eigentümer, die ihr eigenes Heim bewohnen, tragen ebenfalls die Kosten ihrer Energierechnungen. Die Kosten der Energierechnungen sind bereits ein finanzieller Anreiz, um energetische Umbaumaßnahmen zu unternehmen.
Ich bin Eigentümer, was muss ich machen?
Erklärung einreichen: Im ersten Besteuerungsjahr 2026: Die Erklärung und die erforderlichen Dokumente müssen durch den Steuerpflichtigen bis spätestens 30. Juni 2026 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Erklärung wird in den kommenden Wochen auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht. Darüber hinaus gilt: Innerhalb von 3 Monaten ab Verkauf, Umwidmung oder Auszug des Eigentümers muss ein Formular bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
PEB-Ausweis beifügen: Der PEB-Ausweis enthält die beheizte Fläche und den Primärenergieverbrauch der Mietwohnung. Eine Kopie des Ausweises wird der Erklärung beigefügt.
Fristverlängerung beantragen: Wenn unvorhersehbare Umstände die Einreichung verhindern, kann eine Verlängerung von maximal 3 Monaten beantragt werden.
Änderung der Energieklasse mitteilen: Wenn Renovierungen abgeschlossen sind und die Energieklasse sich verbessert, kann dies der Gemeinde mitgeteilt werden, um die Steuer anzupassen.
Wann greift die Steuer?
Die Steuer gilt ab dem 1. Januar 2026 für alle energieineffizienten Mietwohneinheiten auf dem Gebiet der Gemeinde Kelmis
Wann muss ich diese Steuer bezahlen?
Die Steuer ist für das gesamte Jahr geschuldet. Die Gemeinde wird Ihnen am Ende des jeweiligen Steuerjahres eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Das heißt, im Dezember 2026 wird erstmals ein Steuerbescheid durch den Finanzdienst verschickt. Wenn die Steuer von Amts wegen festgesetzt wird, können die Beträge ein Jahr nach Ablauf der Erklärungspflicht verdoppelt werden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Befreiungen können beantragt werden für:
• Gebäude, die als Denkmal oder Ensemble geschützt sind
• Gebäude, die als Kleindenkmal oder bedeutendes Gebäude registriert sind
• Eigentümer, die bei Erwerb ermäßigte Gebühren erhalten haben und ihren Hauptwohnsitz für mindestens 3 Jahre in der erworbenen Immobilie festlegen
Warum wird diese Steuer erhoben?
Der integrierte Energie- und Klimaplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfolgt das Ziel, den CO2-Ausstoß der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis 2030 um 55% im Vergleich zum Referenzjahr 2006 zu reduzieren. Bis 2050 soll die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Diese Steuer soll einen finanziellen Anreiz für Investitionen in energieineffiziente Wohneinheiten schaffen und ist ein Teil der Maßnahmen, die es uns ermöglichen, diese Ziele des Energie- und Klimaplans zu erreichen. Die Steuer ermöglicht es ebenfalls der Gemeinde, die nötigen Finanzmittel zu beschaffen, um ihre Aufgaben als öffentlicher Dienst auszuüben und insbesondere um wirksame Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.
Wie kann ich meine Energieklasse verbessern?
Die Energieklasse beruht auf dem Primärenergieverbrauch. Um eine bessere Energieklasse im PEBAusweis zu erhalten, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die entweder den Energieverlust reduzieren (Isolieren, Doppel- bzw. Dreifachverglasung, …) oder die Energie effizienter nutzen (effiziente Heizungs- und Ventilationsanlagen, …). Die Investition in erneuerbare Energien, wie Solar- und/oder Photovoltaikanlagen, verbessern ebenfalls die Energieklasse.
Ich bin Mieter, wird diese Steuer finanzielle Folgen für mich haben?
Die Steuer geht zulasten der Eigentümer und nicht zulasten der Mieter, jedoch ist es möglich, dass Eigentümer Mieterhöhungen beschließen. Dies ist unabhängig vom Willen der Gemeinde. Informationen zu den Rechten und Pflichten der Mieter erteilt die Verbraucherschutzzentrale.
www.verbraucherschutzzentrale.be Neustraße 119, B-4700 Eupen +32 87 59 18 50 verbraucherrecht@vsz.be
Wenn der Eigentümer energetische Umbaumaßnahmen durchführt, um die Energieklasse zu verbessern, so hat dies eine positive Auswirkung auf den Mieter, da die Energierechnungen dementsprechend sinken werden.
Wer erstellt PEB-Ausweise?
Der PEB-Ausweis kann lediglich durch anerkannte PEB-Zertifikatoren erstellt werden. Die Liste der anerkannten Zertifikatoren finden Sie unter folgendem Link
Weitere Fragen?
Für weitere inhaltliche Fragen bezüglich der Steuer können Sie gerne Kontakt mit dem Städtebau- & Umweltdienst der Gemeinde (energie@kelmis.be, +32 87 639 834) aufnehmen.