23. November 2021
Aus dem Gemeindehaus

Vogelgrippe – Information an Hobby-Geflügelhalter

Kürzlich wurden bei Wildvögeln in Westflandern, Antwerpen und Limburg mehrere Ausbrüche der hoch pathogenen Geflügelpest vom Typ H5 bestätigt. Die geografische Verteilung dieser Fälle und ähnliche Befunde in Nordfrankreich lassen darauf schließen, dass die Vogelgrippe bei Wildvögeln im ganzen Land zirkuliert.

Damit ist das Risiko einer Kontamination von Geflügel überall in Belgien sehr hoch. Landwirtschaftsminister David Clarinval hat daher beschlossen, sowohl für Berufs- als auch für Hobbylandwirte eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Die wichtigsten davon sind für Hobbylandwirte die Verpflichtung, sämtliches Geflügel einzuzäunen und Geflügel und Vögel anderer Spezies nur in geschlossenen Räumen oder unter Netzen zu füttern und zu tränken.

Laufvögel, Raubvögel, Brieftauben und andere Zier- und Singvögel müssen zu diesem Zeitpunkt nicht eingezäunt werden. Auf den beiden Informationsblättern im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen.