24. Juni 2026
Aus dem Gemeindehaus
Erinnerung: Pflichtangaben auf Plakaten
In Belgien müssen Vereine, die Plakate, Flyer oder andere Drucksachen veröffentlichen, bestimmte Angaben machen:
1. Verantwortlicher Herausgeber
Anzugeben sind:
Vorname und Nachname
vollständige Wohnadresse
👉 Diese Person muss:
eine natürliche Person sein (keine Organisation)
volljährig sein
ihren Wohnsitz in Belgien haben
⚠️ Es muss die private Wohnadresse angegeben werden, nicht die Adresse des Vereins.
2. Angaben zum Verein
Außerdem sind anzugeben:
der vollständige Name des Vereins
der Sitz des Vereins
3. Wo müssen diese Angaben stehen?
Sie können am unteren Rand des Plakats oder an der Seite angebracht werden.
Die Schrift darf klein sein, muss aber lesbar bleiben.
Warum?
Damit festgestellt werden kann, wer für das Dokument verantwortlich ist, falls Fragen oder Probleme auftreten.