30.09.2026
Aus dem Gemeindehaus

Gestalten Sie das Dorfleben mit und reichen Sie Ihr Projekt ein!

Gestalten Sie das Dorfleben mit und reichen Sie Ihr Projekt ein!

Sie wollen sich aktiv an der Gestaltung unseres Dorflebens beteiligen? Dann zögern Sie nicht und machen Sie mit!

Mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stehen unserer Bevölkerung in diesem Jahr 15.000 Euro zur Verfügung, die in Projekte mit gemeinschaftlichen bzw. partizipativen Nutzen für die Gemeinde investiert werden können.

Sind Sie interessiert? Dann reichen Sie Ihr Projekt bis zum 15. November ein. Die dazu erforderlichen Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Der Hintergrund des Förderfonds?

Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt ihren neun Gemeinden in diesem Jahr insgesamt bis zu 100.000 Euro für Bürgerbeteiligungshaushalte bereit.

Gefördert werden insbesondere Vorhaben zur Verbesserung des Lebensumfelds, des sozialen Zusammenhalts oder der Umwelt.

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt für den lokalen Bürgerbeteiligungsfonds in unserer Gemeinde sind:

1. Faktische Vereinigungen bestehend aus mindestens 3 natürlichen Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in der Gemeinde Kelmis wohnen. Mindestens ein Mitglied der faktischen Vereinigung muss volljährig sein. Die faktische Vereinigung benennt eine volljährige Person als verantwortliche Vertretungsperson gegenüber der Gemeinde. Diese ist insbesondere zur Unterzeichnung der Konvention und zur Entgegennahme der Fördermittel berechtigt.

2. Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht mit Sitz in der Gemeinde Kelmis

3. Genossenschaften und soziale Unternehmen mit Sitz in der Gemeinde Kelmis

Wie läuft die Projektauswahl? Wann muss das Projekt umgesetzt werden?

Die Gemeindeverwaltung prüft die Zulässigkeit der im Rahmen eines Projektaufrufs eingereichten Projekte.

Eine Jury formuliert anschließend eine Empfehlung hinsichtlich der finalen Projektauswahl. Die Jury setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern des Gemeinderates zusammen. Sie soll grundsätzlich mindestens ein Mitglied aus jeder im Gemeinderat vertretenen politischen Fraktion umfassen.

Die Projektträger werden verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach der Unterzeichnung der Konvention mit der Gemeinde Kelmis mit der Umsetzung ihres Projekts zu beginnen.

Weitere Infos: liam.brandt@kelmis.be