8. Dezember 2021
Aus dem Gemeindehaus

Umweltgenehmigung für Windrad in Lontzen abgelehnt

Umweltgenehmigung für Windrad in Lontzen abgelehnt

Das Gemeindekollegium bringt zur Kenntnis der Bevölkerung, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Dienst für Umweltgenehmigungen der Wallonischen Region die angefragte Umweltgenehmigung für den Betrieb eines Windrads auf dem Rastplatz Walhorner Heide in 4710 Lontzen verweigert haben.

Der Antrag auf Globalgenehmigung durch die Firma Société AIR EOLIENNE DE WALHORNER HEIDE, rue des Fusillés 21 in 6040 Jumet eingereicht. Die Akte kann, gemäß Artikel D.29-22 des Buch I des Umweltgesetzbuches, bedingt durch die pandemische Lage, nur auf Termin beim Umweltdienst der Gemeinde Kelmis (siehe Kontakt) bis zum 29. Dezember eingesehen werden.