31. Dezember 2025
Aus dem Gemeindehaus

Silvesternacht und Feuerwerk: Polizeizone informiert

Silvesternacht und Feuerwerk: Polizeizone informiert

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels informiert die Polizeizone Weser-Göhl über die aktuell geltenden kommunalen Bestimmungen zum Gebrauch von Feuerwerks- und Knallkörpern sowie über wichtige Sicherheitsaspekte. Ziel ist es, für Klarheit hinsichtlich der Regelungen in den vier Gemeinden des Gebiets der Polizeizone zu sorgen und zugleich auf die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt hinzuweisen.

Gemeindespezifische Regelungen

Eupen

Erlaubtes Zeitfenster: 31. Dezember, 23:45 Uhr, bis 1. Januar, 01:30 Uhr.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern im öffentlichen und privaten Raum nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.

Kelmis

Erlaubtes Zeitfenster: 31. Dezember, 23:30 Uhr, bis 1. Januar, 01:00 Uhr.
Raeren

Erlaubtes Zeitfenster: Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen und privaten Bereich nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.

Lontzen

Erlaubtes Zeitfenster: Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen und privaten Bereich nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.
Sicherheitsaspekte

Feuerwerkskörper bergen erhebliche Risiken, insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch. Laut der belgischen „Stiftung für Brandopfer“ („Fondation des brûlés“) zählen Verletzungen an Händen/Fingern (57%), Augen (15%) und Gesicht/Kopf (13%) zu den häufigsten Vorfällen rund um den Jahreswechsel. Auf der Website „Knalles Gute“ des FÖD Economie liest man „Zum Jahresende 2024 wurden jedoch insgesamt 122 Feuerwerksopfer registriert, 91% der Opfer waren Männer. 30% der Opfer sind jünger als 18 Jahre.“

Mehr Informationen dazu hier.

Die Polizeizone Weser-Göhl empfiehlt daher:

Feuerwerkskörper ausschließlich gemäß den Herstellerangaben zu verwenden.
Nutzen Sie einen stabilen Standplatz wie ein Rohr oder einen leeren Getränkekasten und achten Sie auf die Flugrichtung. Zünden Sie Feuerwerk nie in der Hand.

Gehen Sie nach dem Feuerwerk ums Haus, um glimmende Reste von Raketen oder Böllern zu löschen. Und zünden Sie nicht ausgelöste Feuerwerkskörper (sogenannte Blindgänger) niemals ein zweites Mal: schütten Sie einen Eimer Wasser über ein nicht entfachtes Produkt und lassen sie es eine ganze Nacht liegen.

Danach kann man diese gefährlichen Objekte zum Containerpark bringen. Die meisten Unfälle passieren am 1. Januar, nicht in der Silvesternacht selbst.

Verzichten Sie bei starkem Wind auf das Abfeuern von Raketen, um ungewollte Folgen zu vermeiden.

Nur EU-konforme Produkte nutzen, die ein CE-Zeichen tragen und auf improvisierte oder manipulierte Feuerwerkskörper strikt zu verzichten.
Abstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Materialien einzuhalten.
Halten Sie Balkone, Terrassen und den Bereich um Ihr Haus frei von brennbaren Materialien wie Kisten, Papier oder ausgetrockneten Weihnachtsgestecken.

Geschlossene Fenster, Dachluken und Türen verhindern, dass Feuerwerkskörper ins Haus gelangen.

Stellen Sie ihr Fahrzeug am besten in einer Garage oder auf einem ruhigen privatparkplatz ab, um es vor Schäden zu schützen.

Kinder konsequent vom Umgang mit Feuerwerk fernzuhalten und sie beim Zuschauen angemessen zu schützen (unter anderem mit einem Hörschutz).
Keine Feuerwerkskörper von einer alkoholisierten Person zünden lassen.
Wie fürs Autofahren am besten vor Beginn der Feierlichkeiten einen „Feuerwerks-BOB“ wählen.

Stellen Sie Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher bereit, um im Notfall schnell reagieren zu können.

Foto: Unsplash