6. November 2025
Aus dem Gemeindehaus

Asiatische Hornissen gesehen: Was tun?

Asiatische Hornissen gesehen: Was tun?

Die asiatische Hornisse ist zurzeit sehr präsent. Ihr Lebensjahr geht zu Ende und bis zirka Ende November ist sie noch auf Nahrungssuche. Noch blühende Pflanzen und Komposthaufen ziehen sie jetzt magisch an, so dass wir ihr auch jetzt regelmäßig in Hausnähe begegnen.

Dieses zirka 3 cm große Insekt – unsere einheimische Hornisse ist noch größer, kommt jetzt jedoch nicht mehr vor – zählt als „Invasivart“, die unseren Honig- und Wildbienenbeständen großen Schaden zufügen kann. Die Spezialisten der Wallonischen Region verkünden, dass die asiatische Hornisse mittlerweile so weit verbreitet ist, dass eine Ausrottung nicht mehr möglich und eine vorbeugende Bekämpfung Geldverschwendung wäre. Den Imkern stünden recht wirksame Hilfsmittel zur Verfügung, um ihre Bienenvölker bestmöglich zu schützen.

Stellt die asiatische Hornisse für uns eine Gefahr dar? Ihre Toxizität ist geringer als die einer Wespe, jedoch hat sie einen längeren Stachel, der den Stich schmerzhafter macht. Allerdings ist sie wesentlich aggressiver als unsere einheimische Hornisse. Als Mensch sollten wir von ihr einen Sicherheitsabstand, besonders von einem Nest, von zirka 5 m einhalten, sonst können sie ausschwärmen und den Störenfried angreifen, dem dann nur die schnelle Flucht vom Nest übrig bleibt.

A propos Nest: Die asiatische Hornisse baut deren zwei. Die Königin baut im Frühjahr ein kleines Primärnest, welches man durchaus in Gartenhäusern, Schuppen und Holzunterständen finden kann. Ein solches Nest vernichten lassen, lohnt sich, denn es verhindert die Bildung des Hauptvolkes.

Die Nester der Hauptvölker befinden sich meist in hohen Bäumen, wesentlich weiter weg als die empfohlene Sicherheitsdistanz von 5 m. Sie befinden sich aber auch schon mal tiefer und/oder im Bereich von sensiblen Orten, wie Schulen, Spielplätzen, Parks und Terrassen. Dann sollte das Volk im Nest vernichtet werden. Und wie? Nie, nie, nie versuchen selbst zu handeln. Ein solcher Einsatz verlangt eine spezielle Sicherheitskleidung und eine spezifische Ausbildung.

Wie dann? Bitte dem Umweltdienst der Gemeinde (087/63 98 37 – 087/63 98 18 – umwelt@kelmis.be) melden, der ermitteln kann, ob das Nest sich auf privatem oder öffentlichem Eigentum befindet und es gleichzeitig den zuständigen Behörden meldet.

Befindet sich das Nest auf öffentlichem Grund, ist die zuständige Behörde für die Vernichtung zuständig. Ist es auf privatem Grund, muss der private Eigentümer handeln.

Achtung! Außer bei höher beschriebenen Gefahrenlage, besteht keine Verpflichtung zur Vernichtung.

Ist diese jedoch gegeben, kann der Bürgermeister gegebenenfalls die Vernichtung per Bürgermeistererlass verpflichten. Handelt die betroffene Instanz oder der betroffene Bürger nicht, kann er die Vernichtung auf Kosten des Zuwiderhandelnden veranlassen.

Wo finde ich ausgebildete Vernichter? Der Dienst CRA-W der Wallonischen Region führt eine Liste.

Was kostet das? Zwischen 50 € und 200 €, je nach Einsatzhöhe. Die genauen, nicht festgelegten Preise müssen bei den Dienstleistern beantragt werden.