8. Januar 2026
Aktuelles in der Gemeinde

Neuer Feststellungsbeamter: Cédric Vanaschen hat Arbeit aufgenommen

Neuer Feststellungsbeamter: Cédric Vanaschen hat Arbeit aufgenommen

Cédric Vanaschen hat Anfang dieser Woche seine Arbeit aufgenommen. Der 27-jährige Kelmiser ist der neue Feststellungsbeamte der Gemeinde. Cédric kontrolliert die Autos, die in den ausgewiesenen blauen Parkzonen geparkt sind. Kontrolliert wird wochentags zwischen 9 und 12 sowie zwischen 14 und 18 Uhr. In der Mittagspause (12-14 Uhr) wird nicht protokolliert. Samstags läuft die Parkzeit von 9 bis 16 Uhr, ohne Mittagspause.

Die Parkregel lautet wie folgt: In besagten blauen Zonen darf während einer Stunde (in speziell ausgeschilderten Ausnahmefällen auch nur eine halbe Stunde) kostenlos geparkt werden, insofern eine blaue Parkscheine mit der korrekten Parkzeit eingelegt wird. Ist dies nicht der Fall, ist eine Geldbuße von 30 Euro fällig.

Neben der Kontrolle der blauen Zonen wird Cédric Vanaschen in Zukunft auch den kompletten sogenannten ruhenden Verkehr (mit der Ahndung von Halte- und Parkvergehen) protokollieren und wird hierfür eine entsprechende Ausbildung machen.

Wie teuer ist ein Protokoll? Wo befinden sich die blauen Zonen?

Wer ohne Parkscheibe in einer ausgewiesenen blauen Zone parkt, dem wird ein Tagesticket in Höhe von 30 Euro ausgestellt. Für bestimmte Berufssparten gibt es die Möglichkeit, Dauerparkkarten zu beantragen: So können Ärzte, Mitglieder eines Heimpflegedienstes und Handwerker eine Parkkarte für die Dauer von einer Woche (10 Euro) oder einen Monat (35 Euro) beantragen. Dieser Antrag wird geprüft und genehmigt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die entsprechenden Antragsformulare finden die betroffenen Personen im Downloadbereich. Die Parkkarte ist nur gültig in Ausübung des Berufs.

Die Inhaber eines Behindertenausweises dürfen auf speziell für Sie ausgeschilderte Parkflächen für Behinderte sowie auch auf üblichen Parkflächen für unbefristete Zeit parken. Ausschließlich der/die Inhaber(-in) des Behindertenausweises oder eine Begleitperson im Beisein des/der Behinderten dürfen anhand des Behindertenausweises parken. Hier muss der Behindertenausweis sichtbar mit dem Barcode oder dem QR-Code hinter die Windschutzscheibe eingelegt werden.

Die blauen Zonen befinden sich vorrangig in der „Acht“ im Dorfzentrum sowie auf der Lütticher Straße. Die Kontrolle der Zone soll zu einer Parkfluktuation vor den Geschäften führen.

Kostenlose Parkplätze in Zentrumnähe befinden sich am Kulgelände, am Fußballplatz oder am Casinoweiher.

Hier in der Übersicht die Zonen:

Blaue Zone 60 Minuten: Kirchplatz, Kapellstraße, Albertstraße (außer vor Bäckerei Otten und EU-Immobilien), Lütticher Straße (ab Ecke Maxstraße bis Lütticher Straße 242, beidseitig), Thimstraße (außer vor Metzgerei Gatz), Kirchstraße (außer gegenüber Apotheke Bourdouxhe, Kirchstraße 12); Parkplatz in der Patronagestraße (gegenüber ehemalig „Schmetse Jupp“)

Blaue Zone 30 Minuten: Albertstraße vor Bäckerei Otten und EU-Immobilien; Thimstraße vor Metzgerei Gatz; eine Fläche gegenüber der Apotheke Bourdouxhe in der unteren Kirchstraße; Lütticher Straße von Bäckerei Wertz bis Apotheke V-Pharma; in Hergenrath in der Aachener Straße, an der Versicherung Janssen.