Viel zu tun für unseren Winterdienst
An den beiden vergangenen Wochenenden hatte der Winterdienst unseres Bauhofs alle Hände voll zu tun. Die Schneefälle setzten das 77 Kilometer lange Straßennetz in unserer Gemeinde unter Druck.
Der Bauhof arbeitet in der Winterdienst-Zeit mit vier Bereitschaftsteams, die von Bauhofleiter Marc Krauth und drei Kollegen koordiniert wird. Den Bereitschaftsmannschaften gehören jeweils drei Personen an, die turnusmäßig für die Bevölkerung im Einsatz sind. Unsere Mitarbeiter sitzen am Steuer eines Lkws bzw. sind Beifahrer oder fahren einen Traktor. Mit diesen beiden Fahrzeugen befreien sie die Straßen vom Schnee. Unser Bauhof verfügt jährlich über 220 Tonnen Streusalz.
„Wir sind rund um die Uhr im Einsatz“, erklärt Bauhofleiter Marc Krauth. Um das Wetter immer im Auge zu haben, arbeitet das Team mit einer speziellen App. „Dennoch schauen wir uns die Lage immer selbst an und rücken nachts raus, um uns einen Überblick zu verschaffen. Dann wird entschieden, was gemacht wird.“
Zusätzlich zur Räumung der Straßen kümmert sich der Bauhof auch um die Sicherheit auf den Gehwegen und Bürgersteigen vor den öffentlichen Gebäuden und Grundstücken auf dem Gemeindegebiet. „Hier befinden sich jeweils zwei Personalmitglieder des Gründienstes in Bereitschaft“, so Marc Krauth.
Die jeweiligen Bereitschaftsdienste des Bauhofs laufen von freitags bis freitags.
Weihnachtsbäume werden am Freitag, 16. Januar eingesammelt
Wir weisen darauf hin, dass der Sozialbetrieb BISA die Weihnachtsbäume am Freitag, 16. Januar in der gesamten Gemeinde einsammeln wird.
Die Bäume müssen für 7 Uhr, ohne Baumschmuck, an den Straßenrand gestellt werden.
Bei Vergessen des Herausstellens müssen diese selbstständig zum Recyclinghof gebracht werden. Der Hof ist von Dienstag bis Freitag, 9 bis 12.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 12.30 Uhr bzw. von 13 bis 17 Uhr geöffnet.
Die Bäume werden kompostiert und finden so einen neuen Nutzen in Landwirtschaft und Gartenbau.
Statbel-Erhebungen in unserer Gemeinde
Statbel, das belgische Statistikamt, führt eine offizielle Erhebung bei einigen Haushalten in Ihrer Gemeinde durch.
Diese Haushalte wurden zufällig aus dem Nationalregister ausgewählt.
Die EU-SILC-Erhebung ist eine Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen. Die Erhebung wird in Belgien, wie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auf der Grundlage einer europäischen Verordnung durchgeführt. Die gesammelten Daten werden für die wissenschaftliche Forschung und verschiedene politische Instrumente verwendet, darunter das nationale Reformprogramm und das Armutsbarometer.
Die Mitarbeit der Haushalte ist sehr wichtig für die Qualität der von Statbel durchgeführten Erhebung. In der Vergangenheit haben wurde festgestellt, dass sich ausgewählte Haushalte manchmal an die Gemeindeverwaltung oder die Polizei wenden, um die Echtheit der Erhebung zu überprüfen. Sie können die Authentizität unserer Erhebungen bestätigen und die Haushalte zur Teilnahme an der Erhebung ermutigen.
Weitere Informationen:
• Die Haushalte werden im Zeitraum Januar bis Juni 2026 von Statbel-Interviewern kontaktiert. Die eingeladenen Haushalte nehmen freiwillig an dieser Erhebung teil und erhalten eine (steuerfreie) Vergütung.
• Die ausgewählten Haushalte erhalten einen Brief mit dem Namen des Interviewers und der Telefonnummer des Kontaktzentrums für weitere Informationen (erreichbar von 9 bis 17 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 120 33.
Weitere Informationen über die Erhebung, ihren Zweck und ihre Authentizität finden Sie auf der Website von Statbel.
Ein frohes neues Jahr 2026
Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und positives neues Jahr!
Silvesternacht und Feuerwerk: Polizeizone informiert
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels informiert die Polizeizone Weser-Göhl über die aktuell geltenden kommunalen Bestimmungen zum Gebrauch von Feuerwerks- und Knallkörpern sowie über wichtige Sicherheitsaspekte. Ziel ist es, für Klarheit hinsichtlich der Regelungen in den vier Gemeinden des Gebiets der Polizeizone zu sorgen und zugleich auf die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt hinzuweisen.
Gemeindespezifische Regelungen
Eupen
Erlaubtes Zeitfenster: 31. Dezember, 23:45 Uhr, bis 1. Januar, 01:30 Uhr.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern im öffentlichen und privaten Raum nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.
Kelmis
Erlaubtes Zeitfenster: 31. Dezember, 23:30 Uhr, bis 1. Januar, 01:00 Uhr.
Raeren
Erlaubtes Zeitfenster: Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen und privaten Bereich nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.
Lontzen
Erlaubtes Zeitfenster: Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen und privaten Bereich nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.
Sicherheitsaspekte
Feuerwerkskörper bergen erhebliche Risiken, insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch. Laut der belgischen „Stiftung für Brandopfer“ („Fondation des brûlés“) zählen Verletzungen an Händen/Fingern (57%), Augen (15%) und Gesicht/Kopf (13%) zu den häufigsten Vorfällen rund um den Jahreswechsel. Auf der Website „Knalles Gute“ des FÖD Economie liest man „Zum Jahresende 2024 wurden jedoch insgesamt 122 Feuerwerksopfer registriert, 91% der Opfer waren Männer. 30% der Opfer sind jünger als 18 Jahre.“
Mehr Informationen dazu hier.
Die Polizeizone Weser-Göhl empfiehlt daher:
Feuerwerkskörper ausschließlich gemäß den Herstellerangaben zu verwenden.
Nutzen Sie einen stabilen Standplatz wie ein Rohr oder einen leeren Getränkekasten und achten Sie auf die Flugrichtung. Zünden Sie Feuerwerk nie in der Hand.
Gehen Sie nach dem Feuerwerk ums Haus, um glimmende Reste von Raketen oder Böllern zu löschen. Und zünden Sie nicht ausgelöste Feuerwerkskörper (sogenannte Blindgänger) niemals ein zweites Mal: schütten Sie einen Eimer Wasser über ein nicht entfachtes Produkt und lassen sie es eine ganze Nacht liegen.
Danach kann man diese gefährlichen Objekte zum Containerpark bringen. Die meisten Unfälle passieren am 1. Januar, nicht in der Silvesternacht selbst.
Verzichten Sie bei starkem Wind auf das Abfeuern von Raketen, um ungewollte Folgen zu vermeiden.
Nur EU-konforme Produkte nutzen, die ein CE-Zeichen tragen und auf improvisierte oder manipulierte Feuerwerkskörper strikt zu verzichten.
Abstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Materialien einzuhalten.
Halten Sie Balkone, Terrassen und den Bereich um Ihr Haus frei von brennbaren Materialien wie Kisten, Papier oder ausgetrockneten Weihnachtsgestecken.
Geschlossene Fenster, Dachluken und Türen verhindern, dass Feuerwerkskörper ins Haus gelangen.
Stellen Sie ihr Fahrzeug am besten in einer Garage oder auf einem ruhigen privatparkplatz ab, um es vor Schäden zu schützen.
Kinder konsequent vom Umgang mit Feuerwerk fernzuhalten und sie beim Zuschauen angemessen zu schützen (unter anderem mit einem Hörschutz).
Keine Feuerwerkskörper von einer alkoholisierten Person zünden lassen.
Wie fürs Autofahren am besten vor Beginn der Feierlichkeiten einen „Feuerwerks-BOB“ wählen.
Stellen Sie Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher bereit, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Foto: Unsplash
Frohe Weihnachten!
Wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde Frohe Weihnachten!
Antrag auf Globalgenehmigung: Umbau des ehemaligen Lidl in Festsaal
Das Gemeindekollegium bringt zur Kenntnis der Bevölkerung, dass Herr Levan ENUKIDZE einen Antrag auf Umweltgenehmigung für den Umbau eines ehemaligen Kaufhauses (Lidl) in einen Veranstaltungssaal für maximal 500 Personen, gelegen Lütticher Straße, 249 in 4721 KELMIS (Katasterparzelle Gem 2, Flur C, Nr. 39 R 4 ) gestellt hat.
„Auf der Grundlage der Beschreibung der Tätigkeiten, Lagerstätten und Anlagen sowie der im Projekt geplanten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die damit verbundenen Umweltauswirkungen nicht als erheblich anzusehen sind.
Die wichtigsten Auswirkungen des Betriebs betreffen :
Die Brandgefahr
Den Lärm
Diese Risiken und die Vorbeugungsmaßnahmen sind in den Unterlagen ausreichend beschrieben, sodass die betroffenen Instanzen sich in voller Kenntnis der Sachlage positionieren werden können. Insbesondere beträgt die Akte eine akustische Studie.
Das Projekt ist demnach nicht einer vollständigen Bewertung der Auswirkungen zu unterziehen.“
Galmeibad: Wie werden alte Abos rückerstattet?
Die AGR Galmei informiert darüber, dass die alten Abo-Karten des Galmeibads (ausgestellt vor dem 9. Februar 2024) letztmalig bis zum 31. August 2026 zurückerstattet werden können.
Promosport hat den Umtausch aller Karten am 15. Oktober beendet. Seitdem erfolgt die Rückerstattung ausschließlich über die AGR.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
1.Schriftlichen Antrag ausfüllen
Der Vordruck ‚Abo-Karten – Antrag Erstattung“ ist an der Kasse des Galmeibads erhältlich.
2.Orginale Abo-Karten beilegen
3.Antrag einsenden
AGR Galmei-Finanzdienst
Kirchstraße 31
4720 Kelmis
4.Kontakt/Fragen
agr.rechnung@kelmis.be
087/639 807
5.Rückerstattung
Die Erstattung erfolgt auf Basis der noch nicht genutzten Eintritte zum ursprünglich bezahlten Preis.
Hinweis
Die alten Abo-Karten können nicht mehr im Galmeibad genutzt werden.
Nach dem 31. August werden keine Rückerstattungen mehr angenommen.
Was steht im Haushalt 2026? Welche Änderungen in der Verkehrsordnung?
Unser Gemeinderat hat am Montagabend den Haushalt 2026 verabschiedet und einige neue Verkehrsregeln beschlossen. Letztere werden nun progressiv vom Bauhof in die Tat umgesetzt, wobei die Markierungsarbeiten wetterabhängig sind.
Was im Haushalt 2026 und in der sogenannten ergänzenden Verkehrsordnung für Kommunal- und Provinzialstraßen steht, lesen Sie im Downloadbereich bzw. sehen Sie in der Fotogalerie. Im Downloadbereich finden Sie auch ein FAQ zur Gemeindesteuer auf energieineffiziente Mietwohneinheiten.
Heute Abend (20 Uhr) tagt der Gemeinderat – Haushalt 2026 auf dem Programm
Heute Abend (20 Uhr) tagt unser Gemeinderat. Auf dem Programm stehen u.a. der Haushalt 2026 sowie die Verabschiedung von einigen neuen Verkehrsregeln. Die Sitzung kann live auf YouTube verfolgt werden.
Wann sind unsere Dienste über die Feiertage geschlossen?
Aufgrund der anstehenden Feiertage sind unsere Dienste an folgenden Tagen geschlossen:
Mittwoch, 24. Dezember: geschlossen ab 12 Uhr
Donnerstag, 25. Dezember und Freitag, 26. Dezember: geschlossen
Mittwoch, 31. Dezember: geschlossen ab 12 Uhr
Donnerstag, 1. Januar: geschlossen
Das neue Kelmis Magazin liegt vor – Prinzen als Titelstory
📰 Das neue Kelmis Magazin ist da!
Die Titelstory ist den Karnevalsprinzen 👑 Eann I., Levin I. und Liam I. gewidmet 🎭🥳
📅 Wie gewohnt liegt dem Dezember-Heft der interkulturelle Kalender bei.
Dieser steht außerdem auf unserer Webseite zum Download bereit 👉
📍 Das Heft ist als Printversion erhältlich im
🏛 Museum Vieille Montagne
🤝 ÖSHZ
🏢 Gemeindehaus
📚 Pfarrbibliothek
Die digitale Version des Heftes finden Sie als Flipbook hier.
📖 Viel Spaß bei der Lektüre! 🎉✨
Jahresabschluss für ÖKLE – Neue Programmautorin
Die Örtliche Kommission zur Ländlichen Entwicklung (ÖKLE) in unserer Gemeinde hat das Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen.
Vorsitzender ist der Schöffe für Ländliche Entwicklung, Raymond Lenaerts. Die neue Programmautorin Sylvia Lentzen (auf dem Foto vorne links) des Kommunalen Programms für Ländliche Entwicklung ist seit Oktober bei allen Arbeitsgruppen und Sitzungen dabei. Insgesamt hat die ÖKLE Kelmis 36 Mitglieder. Interessierte sind jederzeit willkommen.
Weitere Infos hier.
Heute Abend wird Kelmiser Kindergemeinderat eingesetzt – Alle Kinder im Porträt
Heute Abend um 18.15 Uhr wird der neue Kelmiser Kindergemeinderat eingesetzt. 21 Kinder aus den fünften Primarschuljahren der Gemeindeschulen Kelmis und Hergenrath sowie des César-Franck-Athenäums (auf dem Foto) gehören dem Rat an.
Die Sitzung heute Abend wird live auf unserem YouTube-Kanal übertragen.
Verteilung der Intradel-Kalender 2026 vereinzelt mit Verspätung
Auf Nachfrage hat uns die Interkommunale Intradel mitgeteilt, dass es bei der Verteilung der Müllsammlungskalender 2026 in unserer Gemeinde vereinzelt zu Verspätungen kommen kann. Falls der Kalender bis kommenden Montag nicht in Ihrem Briefkasten ist, wenden Sie sich bitte an Intradel: 04/240 74 74.
Technische Panne: Bauamt heute Nachmittag nicht erreichbar
Aufgrund einer technischen Panne ist unser Bauamt heute Nachmittag telefonisch bzw. per Mail nicht erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Antrag auf Umweltgenehmigung der Firma Gebrüder Tychon
Die Firma Gebrüder Tychon – Tychon Frères SPRL hat einen Antrag auf Umweltgenehmigung für die Erneuerung der Umweltgenehmigung für einen Handel mit Baumaterialien, Heimwerkerbedarf und Feuerwerkskörpern sowie für eine Tätigkeit im Bereich Gerüstbau und Dachdeckerarbeiten, sowie mit der Erweiterung der Betriebstätigkeit im Zimmerhandwerk gestellt hat, am Standort Lütticher Straße, 275 in 4721 Kelmis (Katasterparzellen Gem 2, Flur C, Nr. 39 G-K-T-W-X-Y) gestellt.
Auf der Grundlage der Beschreibung der Tätigkeiten, Lagerstätten und Anlagen sowie der im Projekt geplanten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die damit verbundenen Umweltauswirkungen nicht als erheblich anzusehen sind.
Die wichtigsten Auswirkungen des Betriebs betreffen:
· Brand- und Explosionsgefahr im Zusammenhang mit der Lagerung brennbarer Stoffe (Kraftstoff, Feuerwerkskörper);
· Risiken der Bodenverschmutzung, bestimmte Tätigkeiten, die eine Gefahr für den Boden darstellen (Lagerung umweltschädlicher Stoffe, Betonwerk);
· Abfallwirtschaft.
Diese Risiken und die Vorbeugemaßnahmen sind in den Unterlagen ausreichend beschrieben, sodass die betroffenen Instanzen sich in voller Kenntnis der Sachlage werden positionieren können.
Das Projekt ist demnach nicht einer vollständigen Bewertung der Auswirkungen zu unterziehen.
Wochenmarkt an diesem Donnerstag auf dem Kul-Gelände
Aufgrund der Aufbauarbeiten für den Kelmiser Weihnachtsmarkt, der am kommenden Wochenende auf dem Kirchplatz stattfindet, weicht unser Wochenmarkt an diesem Donnerstag auf das Kul-Gelände aus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Leerstehende Gebäude: Wasserzufuhr schließen!
Aufgrund der aktuell anhaltenden niedrigen Temperaturen weist der Dienst Trinkwasser alle Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Gebäude darauf hin, die Wasserzufuhr in diesen Objekten umgehend zu schließen.
Unbeheizte oder längere Zeit ungenutzte Gebäude sind besonders gefährdet:
Gefrierende Leitungen können zu erheblichen Frostschäden führen, die nicht nur hohe Reparaturkosten verursachen, sondern im Schadensfall auch die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigen können.
Wir empfehlen daher dringend:
• Hauptabsperrhahn in leerstehenden Gebäuden zu schließen
• Wasserleitungen vollständig zu entleeren
• Heizungen in frostgefährdeten Bereichen auf Frostschutzbetrieb zu stellen
• Regelmäßige Kontrollen der Gebäude durchzuführen
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Heute Abend tagt der Gemeinderat
Heute Abend (20 Uhr) tagt unser Gemeinderat. Wegen eines krankheitsbedingten personellen Engpasses wird die Sitzung ausnahmsweise nicht live übertragen werden können. Wer der Sitzung im Ratssaal des Gemeindehauses beiwohnen möchte, ist dazu herzlich eingeladen. Der Zugang erfolgt, wie immer, über den Innenhof.
Bürgerdialog: Jetzt kann jeder sagen, was ihm wichtig ist
Der Bürgerrat der DG möchte von allen Bürgern wissen, welche Themen ihnen wichtig sind und welches Thema die nächste Bürgerversammlung behandeln soll.
Nach mittlerweile sieben Bürgerversammlungen soll die nächste Versammlung im Herbst 2026 stattfinden. Dazu sucht der Bürgerrat nach neuen Themenideen. Deshalb möchte der Bürgerrat die Bevölkerung befragen und startet einen Themenaufruf. Jeder Einwohner Ostbelgiens darf Themen vorschlagen und / oder darüber abstimmen, welcher der eingereichten Vorschläge gewählt werden soll.
Dies ist möglich per Post, per E-Mail oder per Online-Formular auf der Internetseite des Bürgerdialogs. Der entsprechende Text sollte einen Titel, eine Erläuterung zum Thema und eine Begründung, warum sich das Thema für die Bürgerversammlung eignet, enthalten. Der Themenvorschlag sollte die Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen und nicht diskriminierend sein.
Vorschlagen und abstimmen kann man vom 19. November bis zum 19. Dezember 2025. Sobald ein Themenvorschlag eingetroffen ist, wird er auf seine Zulässigkeit geprüft und dann auf der Internetseite des Bürgerdialogs zur Abstimmung veröffentlicht. Unter allen eingegangen Themenvorschlägen wählt der Bürgerrat dann im neuen Jahr das Thema für die nächste Bürgerversammlung aus. Dabei spielt auch eine Rolle, wie viele Stimmen ein Vorschlag sammeln konnte.
Detaillierte Informationen gibt der Bürgerrat auf der Internetseite des Bürgerdialogs www.buergerdialog.be bekannt. Nachfragen sind möglich unter +32 87 318 422 oder buergerdialog@pdg.be.
Infos zum Bürgerdialog auf dieser Webseite.
Wahlen zum Kindergemeinderat haben stattgefunden
In unserem Gemeinderatssaal haben heute Nachmittag die Wahlen zum neuen Kindergemeinderat stattgefunden. Die Kandidaten und Kandidatinnen stammen aus den fünften Schuljahren der Gemeindeschulen Hergenrath und Kelmis sowie aus dem César-Franck-Athenäum. Die Stimmenauswertung nehmen unsere Schöffinnen Nadine Rotheudt und Sandy Nyssen vor. Sie begleiten den Kindergemeinderat. Die 21 gewählten Kinder werden am Freitag in den Schulen benachrichtigt. Der neue Kindergemeinderat, dessen Mandat über zwei Jahre läuft, wird am Donnerstag, 11. Dezember, eingesetzt. Die Sitzung wird live auf unserem YouTube-Kanal übertragen.
Das Video zur Wahl des neuen Kindergemeinderates finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.
ADAPTA VoG: Antrag auf Umweltgenehmigung
Das Gemeindekollegium bringt zur Kenntnis der Bevölkerung, dass ADAPTA VoG einen Antrag auf Umweltgenehmigung für die Weiterführung eines Betriebs für angepasste Arbeit, gelegen Hochheid, 2 in 4728 Hergenrath (Katasterparzelle Gem 3, Flur D, Nr.196 Y) gestellt hat.
Auf der Grundlage der Beschreibung der Tätigkeiten, Lagerstätten und Anlagen sowie der im Projekt geplanten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die damit verbundenen Umweltauswirkungen nicht als erheblich anzusehen sind.
Das Projekt ist demnach nicht einer vollständigen Bewertung der Auswirkungen zu unterziehen.
Waffenstillstand: Gemeindedienste am 11. November geschlossen
Am 11. November wird in Belgien der Waffenstillstand gefeiert. An diesem Tag sind unsere Dienste geschlossen. Am Mittwoch sind wir wieder für Sie da.
Offizielle Ausschreibung zur Vergabe des Park Hotels und der Park Villa
Die Autonome Gemeinderegie (AGR) Galmei startet die offizielle Ausschreibung zur Vergabe des Park Hotels und der historischen Park Villa.
Gesucht wird ein erfahrener und engagierter Betreiber, der beide Gebäude gemeinsam weiterentwickelt und zu einem lebendigen, touristischen und gastronomischen Treffpunkt im Zentrum von Kelmis formt.
Das Ensemble aus dem modernisierten Park Hotel (12 Zimmer, kontaktloses Check-in-System) und der historischen Park Villa (1840) liegt direkt am Gemeindepark und verbindet Geschichte, Gastfreundschaft und Entwicklungspotenzial. Die Lage im Dreiländereck zwischen Aachen, Maastricht und Lüttich macht das Projekt zu einer attraktiven Chance für touristisch und kulturell ambitionierte Konzepte.
„Wir wollen diesen Ort zu einem Haus für Begegnung, Genuss und Gastfreundschaft machen,“ erklärt Björn Klinkenberg, Geschäftsführender Verwalter der AGR. „Das Park Hotel soll Besucher*innen willkommen heißen, während die Park Villa Raum für Gastronomie, Kultur, kreative Arbeit und Veranstaltungen schaffen kann. Wir geben die Türen frei für Menschen mit Visionen, Ideen und Mut.“
Die AGR setzt bewusst auf ein Gesamtkonzept, um eine synergetische Nutzung zu ermöglichen. Neben klassischer Hotel- und Gastronomienutzung bestehen Erweiterungsmöglichkeiten – von Pop-up-Gastronomie über kulturelle Nutzung bis hin zu Co-Working, Seminaren oder Wellnessangeboten.
„Es geht um mehr als einen Betrieb – es geht um Identität, Atmosphäre und ein Angebot für unsere Region,“ betont Klinkenberg. „Wir möchten einen Partner gewinnen, der Kelmis bereichert, der Menschen anzieht und der diesen Ort mit Herz, Professionalität und Kreativität weiterentwickelt.“
Die Ausschreibung richtet sich an Gastronominnen, Hoteliers, Kulturschaffende, Unternehmerinnen oder Partnerschaften mit nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und innovationsorientierten Konzepten.
Wichtige Eckdaten der Ausschreibung (siehe Downloadbereich)
· Einreichfrist: 31. Dezember 2025
· Erwartet wird ein vollständiges Betriebskonzept, inkl. Geschäfts-, Finanz- und Entwicklungsplanung
· Bewerbungen in PDF-Form per E-Mail an
agr.konzept@kelmis.be
Ausschreibungsunterlagen & weitere Informationen:
Erhältlich über die Autonome Gemeinderegie Galmei, Kirchstraße 31, 4720 Kelmis.
Asiatische Hornissen gesehen: Was tun?
Die asiatische Hornisse ist zurzeit sehr präsent. Ihr Lebensjahr geht zu Ende und bis zirka Ende November ist sie noch auf Nahrungssuche. Noch blühende Pflanzen und Komposthaufen ziehen sie jetzt magisch an, so dass wir ihr auch jetzt regelmäßig in Hausnähe begegnen.
Dieses zirka 3 cm große Insekt – unsere einheimische Hornisse ist noch größer, kommt jetzt jedoch nicht mehr vor – zählt als „Invasivart“, die unseren Honig- und Wildbienenbeständen großen Schaden zufügen kann. Die Spezialisten der Wallonischen Region verkünden, dass die asiatische Hornisse mittlerweile so weit verbreitet ist, dass eine Ausrottung nicht mehr möglich und eine vorbeugende Bekämpfung Geldverschwendung wäre. Den Imkern stünden recht wirksame Hilfsmittel zur Verfügung, um ihre Bienenvölker bestmöglich zu schützen.
Stellt die asiatische Hornisse für uns eine Gefahr dar? Ihre Toxizität ist geringer als die einer Wespe, jedoch hat sie einen längeren Stachel, der den Stich schmerzhafter macht. Allerdings ist sie wesentlich aggressiver als unsere einheimische Hornisse. Als Mensch sollten wir von ihr einen Sicherheitsabstand, besonders von einem Nest, von zirka 5 m einhalten, sonst können sie ausschwärmen und den Störenfried angreifen, dem dann nur die schnelle Flucht vom Nest übrig bleibt.
A propos Nest: Die asiatische Hornisse baut deren zwei. Die Königin baut im Frühjahr ein kleines Primärnest, welches man durchaus in Gartenhäusern, Schuppen und Holzunterständen finden kann. Ein solches Nest vernichten lassen, lohnt sich, denn es verhindert die Bildung des Hauptvolkes.
Die Nester der Hauptvölker befinden sich meist in hohen Bäumen, wesentlich weiter weg als die empfohlene Sicherheitsdistanz von 5 m. Sie befinden sich aber auch schon mal tiefer und/oder im Bereich von sensiblen Orten, wie Schulen, Spielplätzen, Parks und Terrassen. Dann sollte das Volk im Nest vernichtet werden. Und wie? Nie, nie, nie versuchen selbst zu handeln. Ein solcher Einsatz verlangt eine spezielle Sicherheitskleidung und eine spezifische Ausbildung.
Wie dann? Bitte dem Umweltdienst der Gemeinde (087/63 98 37 – 087/63 98 18 – umwelt@kelmis.be) melden, der ermitteln kann, ob das Nest sich auf privatem oder öffentlichem Eigentum befindet und es gleichzeitig den zuständigen Behörden meldet.
Befindet sich das Nest auf öffentlichem Grund, ist die zuständige Behörde für die Vernichtung zuständig. Ist es auf privatem Grund, muss der private Eigentümer handeln.
Achtung! Außer bei höher beschriebenen Gefahrenlage, besteht keine Verpflichtung zur Vernichtung.
Ist diese jedoch gegeben, kann der Bürgermeister gegebenenfalls die Vernichtung per Bürgermeistererlass verpflichten. Handelt die betroffene Instanz oder der betroffene Bürger nicht, kann er die Vernichtung auf Kosten des Zuwiderhandelnden veranlassen.
Wo finde ich ausgebildete Vernichter? Der Dienst CRA-W der Wallonischen Region führt eine Liste.
Was kostet das? Zwischen 50 € und 200 €, je nach Einsatzhöhe. Die genauen, nicht festgelegten Preise müssen bei den Dienstleistern beantragt werden.
Die Bekanntmachungen des jüngsten Zonenrats der HLZ DG
Der Zonenrat der Hilfeleistungszone DG hat am 15. Oktober in St.Vith eine Versammlung abgehalten. Die Bekanntmachungen finden Sie im Downloadbereich.
Heute Abend tagt der Gemeinderat – Link zur Liveübertragung
Heute Abend (20 Uhr) tagt unser Gemeinderat im Ratssaal des Gemeindehauses. Es stehen zehn Punkte auf der öffentlichen Tagesordnung. Die Sitzung wird live auf unserem YouTube-Kanal übertragen.
Aufruf zur Bewerbung für die Trägerschaft in der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde ab 2028
Gemäß Artikel 25 § 1 des Dekrets zur Förderung der Jugendarbeit fördert die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in jeder Gemeinde einen Träger der Offenen Jugendarbeit.
Die Trägerschaft kann dabei durch eine VoG, die jeweilige Gemeinde oder die Regierung erfolgen, die das Jugendbüro mit der Durchführung betraut.
Sofern die Trägerschaft aktuell bei der der Regierung liegt, ist die Regierung verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Ablauf des laufenden Förderzeitraums einen Aufruf zu veröffentlichen. Dieser dient dazu, interessierten Vereinigungen die Möglichkeit zu geben, sich für die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit im kommenden Förderzeitraum zu bewerben. Das entsprechende Schreiben können Sie dem Anhang entnehmen.
Der derzeitige Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2027, der neue Förderzeitraum beginnt am 01.01.2028 und endet am 31.12.2032.
Interessierten Vereinigungen steht es frei, die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit für den kommenden Förderzeitraum 2028-2032 zu übernehmen. Sollte eine Vereinigung die Absicht hegen, die Trägerschaft übernehmen zu wollen, wird sie gebeten, dies bis zum 31.12.2025 Frau Jennifer Nyssen (jennifer.nyssen@dgov.be) mitzuteilen.
Viel Regen und Windböen für Donnerstagnachmittag angekündigt
Das Königliche Meteorologische Institut (KMI) in Uccle hat für Donnerstagnachmittag starke Regenfälle und heftige Windböen vorausgesagt.
Für die Provinz Lüttich gilt Kode gelb.
Kode gelb bedeutet mögliche Windböen zwischen 70 und 90 km/h sowie Regenfälle von 20 bis 30 l/m² in einer Stunde oder 20 bis 40 l/m² in sechs Stunden oder 25 bis 50 l/m² in 24 Stunden.
Seien Sie vorsichtig.
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