Online-Antragsformular für die Vereinssubsidien 2026

In diesem Jahr kann man erneut ein Online-Antragsformular für die Vereinssubsidien über Google Forms ausfüllen.

Wir bitten Sie alle dazugehörigen Bescheinigungen und Dokumente dem Antrag beizufügen, da diese für die Auszahlung des Zuschusses benötigt werden.

Wir bitten Sie den Antrag vor dem 31. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail oder online einzureichen.

Anträge die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Link zu den Online-Formularen

 

Städtebaudienst am Dienstag in Weiterbildung

Unser Städtebaudienst befindet sich am Dienstag in Weiterbildung. Am Mittwoch sind die Kolleginnen und Kollegen wieder für Sie da!

Kommunaler Beirat für Denkmalschutz und Heimatgeschichte eingesetzt

Der kommunale Beirat für Denkmalschutz und Heimatgeschichte ist zu Beginn der Woche eingesetzt worden. Bei der konstituierenden Sitzung, zu der der zuständige Schöffe Raymond Lenaerts eingeladen hatte, wurde der Vorstand gewählt: Eric Boulangier (Präsident), Nico Steinbeck (Vizepräsident), Freddy Géron (Schriftführer) und Robert Wertz (Kassierer).

 

Sitzung des Lütticher Provinzialrats am 29. Januar

Am Donnerstag, 29. Januar, tagt der Lütticher Provinzialrat. Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie im Downloadbereich.

Seit 1. Januar neuer Zeitplan für Strom-Doppeltarif

Seit dem 1. Januar gibt es einen neuen Zeitplan für den Strom-Doppeltarif. Beim Doppeltarif gibt es eine Unterscheidung zwischen Schwach- und Spitzenlaststunden. Stromverbrauch, der in den Spitzenlaststunden – üblicherweise von 7 bis 22 Uhr während der Woche – verzeichnet wird, wird zu einem höheren Tarif in Rechnung gestellt als Stromverbrauch, der in den Schwachlaststunden – üblicherweise nachts von 22 bis 7 Uhr sowie am Wochenende – verzeichnet wird.

Ab 1. Januar 2026 gibt es täglich zwischen 11 und 17 Uhr ein neues Zeitfenster mit Schwachlaststunden! In diesem Zeitfenster kostet Strom genauso viel wie nachts. Dieser neue Zeitplan gilt jeden Tag.

Muss ich etwas unternehmen?

Nein, die Umstellung auf die neuen Zeitfenster des Doppeltarifs erfolgt automatisch – Sie müssen nichts tun! Egal, ob Sie einen elektromechanischen Zähler (mit einem Rädchen, das sich dreht) oder einen Smart Meter (digital) haben: Ihr Netzbetreiber nimmt die Umstellung aus der Ferne vor. Ihrerseits ist keine Handlung erforderlich.

Lediglich Personen, die die Deaktivierung der Smart-Funktion ihres digitalen Zählers beantragt haben, werden von ihrem Netzbetreiber kontaktiert.

Warum werden die Zeitfenster für den Doppeltarif geändert?

Das Verteilnetz, bei dem es sich hauptsächlich um ein Niederspannungsnetz handelt, steht im Zusammenhang mit der Energiewende vor großen Herausforderungen, darunter:

Eine zunehmende Produktion von erneuerbarer, dezentralisierter und intermittierender Elektrizität
Eine zunehmende Elektrifizierung von Anwendungen, die zu einem erhöhten Leistungsbedarf im Netz führt
Die Entwicklung der Zeitfenster des Doppeltarifs ergibt sich hauptsächlich aus dem Bestreben, den Strombedarf zu optimieren und einen besser über den Tag verteilten Verbrauch zu fördern.

Weitere Erklärungen/Begründungen

Mehrere Faktoren erklären die Notwendigkeit, die Zeitfenster zu ändern:

·       Entwicklung der Verbrauchsprofile: Die Gewohnheiten der Haushalte und Kleinunternehmen verändern sich mit der Zeit. Beispielsweise führen die massive Verbreitung von Elektroautos, der vermehrte Einsatz von Heizungs- (Wärmepumpen) und Klimaanlagen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Anwendungen zu einem Anstieg des Strombedarfs, der sich auf bestimmte Tageszeiten konzentriert.

·       Verwaltung der Verbrauchsspitzen: Zeiten mit sehr hohem Verbrauch, häufig am frühen Morgen oder am Abend, belasten das Netz stärker. Durch die Anpassung der Zeitfenster für den Doppeltarif möchten die Behörden die Kunden dazu bewegen, bestimmte Anwendungen auf außerhalb dieser Spitzenzeiten zu verlagern. So sollen die Spitzen abgemildert und die Stabilität des Netzes zu angemessenen Kosten gewährleistet werden.

·       Integration von erneuerbaren Energien: Der Boom der Solar- und Windenergie, die grüne, aber intermittierende Elektrizität erzeugen, erfordert eine Überarbeitung der Art und Weise, wie der Bedarf gesteuert wird. Die neuen Zeitfenster sind konzipiert, um den Verbrauch in jener Zeit zu fördern, in der erneuerbare Elektrizität besonders reichlich vorhanden ist.

Zusammengefasst: Die Änderungen der Zeitfenster für den Doppeltarif sind Teil der Anpassung an neue Herausforderungen im Energiebereich und fördern eine rationellere Nutzung des Netzes. So werden die Kosten für den Einzelnen und für die Gemeinschaft reduziert, was wiederum den Übergang zu widerstandsfähigeren Netzen erleichtert.

Ich habe den Sozialtarif. Was sind die Auswirkungen für mich?

Wenn Sie den Sozialtarif haben und Strom nach der Doppeltarif-Regelung in der Wallonie verbrauchen, wird Ihnen der Sozialtarif unter Berücksichtigung der neuen Zeitfenster für den Doppeltarif berechnet. Auch Sie müssen somit Ihre Verbrauchsgewohnheiten mit dem 1. Januar 2026 anpassen.

Ich habe eine Zähler mit aktivierter Vorauszahlungsfunktion. Welche Auswirkungen gibt es für mich?

Der Zeitplan Ihres Zählers mit Vorauszahlungsfunktion wird ebenfalls mit 1. Januar 2026 angepasst. Achten Sie daher auf die Zeiten, in denen Sie Strom verbrauchen – vor allem am Wochenende, da dieses nicht mehr nur aus Schwachlaststunden bestehen wird.

Gilt die Umstellung für alle Nutzer des Netzes?

Die Änderung der Zeitfenster für den Doppeltarif betrifft alle Verbraucher, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, eine Leistung von unter 56 kVA haben und mit einem Smart Meter oder einem elektromechanischen Zähler ausgestattet sind.

Bei Nutzern des Niederspannungsnetzes mit einer Anschlussleistung von über 56 kVA gelten die neuen Zeitfenster für den Doppeltarif seit dem 1. Januar 2026 nur für diejenigen, deren Entnahmeleistung nicht gemessen wird (Zähler vom Typ YMR).

Kindergemeinderat hat Arbeit aufgenommen – Umweltschutz erste Priorität

Am Mittwochnachmittag hat der Kelmiser Kindergemeinderat seine Arbeit aufgenommen. Nach der Einsetzung am 11. Dezember wurde es für die 21 Schulkinder aus unserer Gemeinde ernst. Während zwei Stunden stellten die Jungs und Mädchen die Themen vor, mit denen sie im Wahlkampf um die Stimmen ihrer Schulkameraden und -kameradinnen gekämpft hatten.

Die Kinder aus den Gemeindeschulen Kelmis und Hergenrath sowie aus dem César-Franck-Athenäum hatten am Mittwoch vieles auf dem Herzen und bauten ihre Vorstellungen in konkrete Vorschläge ein. Die für den Kindergemeinderat zuständigen Schöffinnen Nadine Rotheudt und Sandy Nyssen schrieben fleißig mit und legten im Anschluss an diese erste Projektpräsentationsrunde, gemeinsam mit den Kindern, die Prioritäten fest.

Hierbei stellte sich heraus, dass dem politischen Nachwuchs u.a. der Umweltschutz sehr wichtig ist. Konkret denken die Mädchen und Jungs dabei an Müllsammelaktionen auf dem Gebiet der Gemeinde. An der Umsetzung wird nun gearbeitet.

Am 11. März findet die nächste Sitzung des Kindergemeinderates im Ratssaal des Gemeindehauses statt.

Fördermöglichkeiten für grenzüberschreitende Kleinprojekte

Vereine, Schulen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus Ostbelgien, die in kleinerem Rahmen mit Partnern jenseits der Grenze – insbesondere in Deutschland und den Niederlanden – zusammenarbeiten möchten, können im Rahmen des Small Project Fund – „People to People“ (Interreg Maas-Rhein – NL-BE-DE) bis 2027 eine Förderung für ihr grenzüberschreitendes Kleinprojekt beantragen.

Was sind Kleinprojekte?

Kleinprojekte sind bürgernahe, grenzüberschreitende Aktionen, die das gegenseitige Vertrauen fördern und den Zusammenhalt zwischen den Menschen in der Grenzregion stärken. Im Mittelpunkt stehen die zwischenmenschlichen Beziehungen, der interkulturelle Austausch und die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Die Projekte werden grundsätzlich im Rahmen einer grenzüberschreitenden Partnerschaft umgesetzt – das heißt: mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Ländern (z. B. Belgien und Deutschland).

Thematisch können die Projekte in einer Vielzahl von Bereichen angesiedelt sein, zum Beispiel:

•             Kultur, Sport und Tourismus

•             Bildung und Ausbildung

•             Kommunikation

•             Natur, Umwelt und Klima

•             Gesundheit

•             Bürgerbeteiligung

 

•             (Soziale) Inklusion

•             Kreislaufwirtschaft

Gefördert werden unter anderem Workshops, Seminare, Veranstaltungen (z. B. Festivals, Ausstellungen, Sportevents), Bürgeraustausche, Medienproduktionen oder auch kleine gemeinsame Initiativen im Alltag.

So wurde in der Vergangenheit beispielsweise das Projekt 1945 von der Organisation Eastbelgica mit EU-Mitteln umgesetzt. Im November 2021 verwandelten die Projektpartner Eastbelgica und der deutsche Projektpartner alla breve e.v. das stillgelegte Einkaufszentrum Eupen Plaza in ein historisches „Schlachtfeld“ zur Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkriegs – und bauten darauf mit einer Musical-Aufführung auf.

Im zwischen August und November 2025 umgesetzten Projekt Six Letters to the End of the World stand die Figur des Fahrradkuriers im Zentrum. Er transportierte Gesten der Zuneigung – denn das waren Briefe – über ein euregionales Briefkastennetzwerk und zeichnete so eine Route der Verbindung.

Mit dem Small Project Fund Maas-Rhein können auch gezielt Schulen im Rahmen von Bildungsmobilitäten gefördert werden. So unterstützt der Fonds grenzüberschreitende Besuche von außerschulischen Lernorten und Schulaustausche sowie kollegiale Erfahrungs- und Wissensaustausche unter Lehrkräften und Bildungsbeauftragten.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Programm arbeitet mit einem festen Fördersatz von max. 70% der Projektkosten. Je nach Projektart sind folgende Fördermöglichkeiten vorgesehen:

Je nach Projektart und den jeweils dazugehörigen Kriterien müssen die Projekte jedoch innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens umgesetzt werden.

Alle Details dazu finden Sie auf folgenden Webseiten:

👉 ostbelgieneuropa.be/small project fund

👉 euregio maas-rhein/small project fund

 

Was ist Interreg?

Interreg Euregio Maas-Rhein ist ein EU-Förderprogramm zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Projekten. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, Gemeinden und Organisationen im Dreiländereck zu stärken und so die Lebensqualität in der Region nachhaltig zu verbessern.

 

Beratung und Unterstützung

Sie sind interessiert, haben Fragen oder brauchen Unterstützung bei Ihrem Antrag? Dann wenden Sie sich gerne an die Regionale Antenne der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Interreg Maas-Rhein Programm. Diese unterstützt Sie zum Beispiel gerne bei Fragen rund um ihre Projektidee, die Ausarbeitung ihres Projektantrags oder die Suche nach Projektpartnern!

Ansprechpartner:
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Guillaume Paquay
Gospertstraße 1, 4700 Eupen
📞 Tel.: +32 (0)80 281 551

📧 E-Mail: guillaume.paquay@dgov.be

 

Bekanntmachung des Zonenrats der Hilfeleistungszone DG

Der Zonenrat der Hilfeleistungszone DG hat am 17. Dezember 2025 in der Feuerwehrkaserne Amel getagt. Im Downloadbereich finden Sie die getroffenen Beschlüsse.

Viel zu tun für unseren Winterdienst

An den beiden vergangenen Wochenenden hatte der Winterdienst unseres Bauhofs alle Hände voll zu tun. Die Schneefälle setzten das 77 Kilometer lange Straßennetz in unserer Gemeinde unter Druck.

Der Bauhof arbeitet in der Winterdienst-Zeit mit vier Bereitschaftsteams, die von Bauhofleiter Marc Krauth und drei Kollegen koordiniert wird.  Den Bereitschaftsmannschaften gehören jeweils drei Personen an, die turnusmäßig für die Bevölkerung im Einsatz sind. Unsere Mitarbeiter sitzen am Steuer eines Lkws bzw. sind Beifahrer oder fahren einen Traktor. Mit diesen beiden Fahrzeugen befreien sie die Straßen vom Schnee. Unser Bauhof verfügt jährlich über 220 Tonnen Streusalz.

„Wir sind rund um die Uhr im Einsatz“, erklärt Bauhofleiter Marc Krauth. Um das Wetter immer im Auge zu haben, arbeitet das Team mit einer speziellen App. „Dennoch schauen wir uns die Lage immer selbst an und rücken nachts raus, um uns einen Überblick zu verschaffen. Dann wird entschieden, was gemacht wird.“

Zusätzlich zur Räumung der Straßen kümmert sich der Bauhof auch um die Sicherheit auf den Gehwegen und Bürgersteigen vor den öffentlichen Gebäuden und Grundstücken auf dem Gemeindegebiet. „Hier befinden sich jeweils zwei Personalmitglieder des Gründienstes in Bereitschaft“, so Marc Krauth.

Die jeweiligen Bereitschaftsdienste des Bauhofs laufen von freitags bis freitags.

Weihnachtsbäume werden am Freitag, 16. Januar eingesammelt

Wir weisen darauf hin, dass der Sozialbetrieb BISA die Weihnachtsbäume am Freitag, 16. Januar in der gesamten Gemeinde einsammeln wird.

Die Bäume müssen für 7 Uhr, ohne Baumschmuck, an den Straßenrand gestellt werden.

Bei Vergessen des Herausstellens müssen diese selbstständig zum Recyclinghof gebracht werden. Der Hof ist von Dienstag bis Freitag, 9 bis 12.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 12.30 Uhr bzw. von 13 bis 17 Uhr geöffnet.

Die Bäume werden kompostiert und finden so einen neuen Nutzen in Landwirtschaft und Gartenbau.

Statbel-Erhebungen in unserer Gemeinde

Statbel, das belgische Statistikamt, führt eine offizielle Erhebung bei einigen Haushalten in Ihrer Gemeinde durch.

Diese Haushalte wurden zufällig aus dem Nationalregister ausgewählt.

Die EU-SILC-Erhebung ist eine Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen. Die Erhebung wird in Belgien, wie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auf der Grundlage einer europäischen Verordnung durchgeführt. Die gesammelten Daten werden für die wissenschaftliche Forschung und verschiedene politische Instrumente verwendet, darunter das nationale Reformprogramm und das Armutsbarometer.

Die Mitarbeit der Haushalte ist sehr wichtig für die Qualität der von Statbel durchgeführten Erhebung. In der Vergangenheit haben wurde festgestellt, dass sich ausgewählte Haushalte manchmal an die Gemeindeverwaltung oder die Polizei wenden, um die Echtheit der Erhebung zu überprüfen. Sie können die Authentizität unserer Erhebungen bestätigen und die Haushalte zur Teilnahme an der Erhebung ermutigen.

Weitere Informationen:

• Die Haushalte werden im Zeitraum Januar bis Juni 2026 von Statbel-Interviewern kontaktiert. Die eingeladenen Haushalte nehmen freiwillig an dieser Erhebung teil und erhalten eine (steuerfreie) Vergütung.

• Die ausgewählten Haushalte erhalten einen Brief mit dem Namen des Interviewers und der Telefonnummer des Kontaktzentrums für weitere Informationen (erreichbar von 9 bis 17 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 120 33.

Weitere Informationen über die Erhebung, ihren Zweck und ihre Authentizität finden Sie auf der Website von Statbel.

 

Ein frohes neues Jahr 2026

Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und positives neues Jahr!

Silvesternacht und Feuerwerk: Polizeizone informiert

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels informiert die Polizeizone Weser-Göhl über die aktuell geltenden kommunalen Bestimmungen zum Gebrauch von Feuerwerks- und Knallkörpern sowie über wichtige Sicherheitsaspekte. Ziel ist es, für Klarheit hinsichtlich der Regelungen in den vier Gemeinden des Gebiets der Polizeizone zu sorgen und zugleich auf die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt hinzuweisen.

Gemeindespezifische Regelungen

Eupen

Erlaubtes Zeitfenster: 31. Dezember, 23:45 Uhr, bis 1. Januar, 01:30 Uhr.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern im öffentlichen und privaten Raum nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.

Kelmis

Erlaubtes Zeitfenster: 31. Dezember, 23:30 Uhr, bis 1. Januar, 01:00 Uhr.
Raeren

Erlaubtes Zeitfenster: Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen und privaten Bereich nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.

Lontzen

Erlaubtes Zeitfenster: Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
Außerhalb dieses Zeitraums: Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen und privaten Bereich nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters.
Jugendschutz: Verkauf und Abgabe an Personen unter 16 Jahren verboten.
Sicherheitsaspekte

Feuerwerkskörper bergen erhebliche Risiken, insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch. Laut der belgischen „Stiftung für Brandopfer“ („Fondation des brûlés“) zählen Verletzungen an Händen/Fingern (57%), Augen (15%) und Gesicht/Kopf (13%) zu den häufigsten Vorfällen rund um den Jahreswechsel. Auf der Website „Knalles Gute“ des FÖD Economie liest man „Zum Jahresende 2024 wurden jedoch insgesamt 122 Feuerwerksopfer registriert, 91% der Opfer waren Männer. 30% der Opfer sind jünger als 18 Jahre.“

Mehr Informationen dazu hier.

Die Polizeizone Weser-Göhl empfiehlt daher:

Feuerwerkskörper ausschließlich gemäß den Herstellerangaben zu verwenden.
Nutzen Sie einen stabilen Standplatz wie ein Rohr oder einen leeren Getränkekasten und achten Sie auf die Flugrichtung. Zünden Sie Feuerwerk nie in der Hand.

Gehen Sie nach dem Feuerwerk ums Haus, um glimmende Reste von Raketen oder Böllern zu löschen. Und zünden Sie nicht ausgelöste Feuerwerkskörper (sogenannte Blindgänger) niemals ein zweites Mal: schütten Sie einen Eimer Wasser über ein nicht entfachtes Produkt und lassen sie es eine ganze Nacht liegen.

Danach kann man diese gefährlichen Objekte zum Containerpark bringen. Die meisten Unfälle passieren am 1. Januar, nicht in der Silvesternacht selbst.

Verzichten Sie bei starkem Wind auf das Abfeuern von Raketen, um ungewollte Folgen zu vermeiden.

Nur EU-konforme Produkte nutzen, die ein CE-Zeichen tragen und auf improvisierte oder manipulierte Feuerwerkskörper strikt zu verzichten.
Abstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Materialien einzuhalten.
Halten Sie Balkone, Terrassen und den Bereich um Ihr Haus frei von brennbaren Materialien wie Kisten, Papier oder ausgetrockneten Weihnachtsgestecken.

Geschlossene Fenster, Dachluken und Türen verhindern, dass Feuerwerkskörper ins Haus gelangen.

Stellen Sie ihr Fahrzeug am besten in einer Garage oder auf einem ruhigen privatparkplatz ab, um es vor Schäden zu schützen.

Kinder konsequent vom Umgang mit Feuerwerk fernzuhalten und sie beim Zuschauen angemessen zu schützen (unter anderem mit einem Hörschutz).
Keine Feuerwerkskörper von einer alkoholisierten Person zünden lassen.
Wie fürs Autofahren am besten vor Beginn der Feierlichkeiten einen „Feuerwerks-BOB“ wählen.

Stellen Sie Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher bereit, um im Notfall schnell reagieren zu können.

Foto: Unsplash

Frohe Weihnachten!

Wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde Frohe Weihnachten!

Antrag auf Globalgenehmigung: Umbau des ehemaligen Lidl in Festsaal

Das Gemeindekollegium bringt zur Kenntnis der Bevölkerung, dass Herr Levan ENUKIDZE einen Antrag auf Umweltgenehmigung für den Umbau eines ehemaligen Kaufhauses (Lidl) in einen Veranstaltungssaal für maximal 500 Personen, gelegen Lütticher Straße, 249 in 4721 KELMIS (Katasterparzelle Gem 2, Flur C, Nr. 39 R 4 ) gestellt hat.

„Auf der Grundlage der Beschreibung der Tätigkeiten, Lagerstätten und Anlagen sowie der im Projekt geplanten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die damit verbundenen Umweltauswirkungen nicht als erheblich anzusehen sind.

Die wichtigsten Auswirkungen des Betriebs betreffen :

Die Brandgefahr

Den Lärm

Diese Risiken und die Vorbeugungsmaßnahmen sind in den Unterlagen ausreichend beschrieben, sodass die betroffenen Instanzen sich in voller Kenntnis der Sachlage positionieren werden können. Insbesondere beträgt die Akte eine akustische Studie.

Das Projekt ist demnach nicht einer vollständigen Bewertung der Auswirkungen zu unterziehen.“

Galmeibad: Wie werden alte Abos rückerstattet?

Die AGR Galmei informiert darüber, dass die alten Abo-Karten des Galmeibads (ausgestellt vor dem 9. Februar 2024) letztmalig bis zum 31. August 2026 zurückerstattet werden können.

Promosport hat den Umtausch aller Karten am 15. Oktober beendet. Seitdem erfolgt die Rückerstattung ausschließlich über die AGR.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

1.Schriftlichen Antrag ausfüllen

Der Vordruck ‚Abo-Karten – Antrag Erstattung“ ist an der Kasse des Galmeibads erhältlich.

2.Orginale Abo-Karten beilegen

3.Antrag einsenden

AGR Galmei-Finanzdienst

Kirchstraße 31

4720 Kelmis

4.Kontakt/Fragen

agr.rechnung@kelmis.be

087/639 807

5.Rückerstattung

Die Erstattung erfolgt auf Basis der noch nicht genutzten Eintritte zum ursprünglich bezahlten Preis.

Hinweis

Die alten Abo-Karten können nicht mehr im Galmeibad genutzt werden.

Nach dem 31. August werden keine Rückerstattungen mehr angenommen.

 

Was steht im Haushalt 2026? Welche Änderungen in der Verkehrsordnung?

Unser Gemeinderat hat am Montagabend den Haushalt 2026 verabschiedet und einige neue Verkehrsregeln beschlossen. Letztere werden nun progressiv vom Bauhof in die Tat umgesetzt, wobei die Markierungsarbeiten wetterabhängig sind.

Was im Haushalt 2026 und in der sogenannten ergänzenden Verkehrsordnung für Kommunal- und Provinzialstraßen steht, lesen Sie im Downloadbereich bzw. sehen Sie in der Fotogalerie. Im Downloadbereich finden Sie auch ein FAQ zur Gemeindesteuer auf energieineffiziente Mietwohneinheiten.

Heute Abend (20 Uhr) tagt der Gemeinderat – Haushalt 2026 auf dem Programm

Heute Abend (20 Uhr) tagt unser Gemeinderat. Auf dem Programm stehen u.a. der Haushalt 2026 sowie die Verabschiedung von einigen neuen Verkehrsregeln. Die Sitzung kann live auf YouTube verfolgt werden.

Wann sind unsere Dienste über die Feiertage geschlossen?

Aufgrund der anstehenden Feiertage sind unsere Dienste an folgenden Tagen geschlossen:

Mittwoch, 24. Dezember: geschlossen ab 12 Uhr

Donnerstag, 25. Dezember und Freitag, 26. Dezember: geschlossen

Mittwoch, 31. Dezember: geschlossen ab 12 Uhr

Donnerstag, 1. Januar: geschlossen

Das neue Kelmis Magazin liegt vor – Prinzen als Titelstory

📰 Das neue Kelmis Magazin ist da!
Die Titelstory ist den Karnevalsprinzen 👑 Eann I., Levin I. und Liam I. gewidmet 🎭🥳

📅 Wie gewohnt liegt dem Dezember-Heft der interkulturelle Kalender bei.
Dieser steht außerdem auf unserer Webseite zum Download bereit 👉

📍 Das Heft ist als Printversion erhältlich im
🏛 Museum Vieille Montagne
🤝 ÖSHZ
🏢 Gemeindehaus
📚 Pfarrbibliothek

Die digitale Version des Heftes finden Sie als Flipbook hier.

📖 Viel Spaß bei der Lektüre! 🎉✨

Jahresabschluss für ÖKLE – Neue Programmautorin

Die Örtliche Kommission zur Ländlichen Entwicklung (ÖKLE) in unserer Gemeinde hat das Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen.

Vorsitzender ist der Schöffe für Ländliche Entwicklung, Raymond Lenaerts. Die neue Programmautorin Sylvia Lentzen (auf dem Foto vorne links) des Kommunalen Programms für Ländliche Entwicklung ist seit Oktober bei allen Arbeitsgruppen und Sitzungen dabei. Insgesamt hat die ÖKLE Kelmis 36 Mitglieder. Interessierte sind jederzeit willkommen.

Weitere Infos hier.

Heute Abend wird Kelmiser Kindergemeinderat eingesetzt – Alle Kinder im Porträt

Heute Abend um 18.15 Uhr wird der neue Kelmiser Kindergemeinderat eingesetzt. 21 Kinder aus den fünften Primarschuljahren der Gemeindeschulen Kelmis und Hergenrath sowie des César-Franck-Athenäums (auf dem Foto) gehören dem Rat an.

Die Sitzung heute Abend wird live auf unserem YouTube-Kanal übertragen.

 

Verteilung der Intradel-Kalender 2026 vereinzelt mit Verspätung

Auf Nachfrage hat uns die Interkommunale Intradel mitgeteilt, dass es bei der Verteilung der Müllsammlungskalender 2026 in unserer Gemeinde vereinzelt zu Verspätungen kommen kann. Falls der Kalender bis kommenden Montag nicht in Ihrem Briefkasten ist, wenden Sie sich bitte an Intradel: 04/240 74 74.

Technische Panne: Bauamt heute Nachmittag nicht erreichbar

Aufgrund einer technischen Panne ist unser Bauamt heute Nachmittag telefonisch bzw. per Mail nicht erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Antrag auf Umweltgenehmigung der Firma Gebrüder Tychon

Die Firma Gebrüder Tychon – Tychon Frères SPRL hat einen Antrag auf Umweltgenehmigung für die Erneuerung der Umweltgenehmigung für einen Handel mit Baumaterialien, Heimwerkerbedarf und Feuerwerkskörpern sowie für eine Tätigkeit im Bereich Gerüstbau und Dachdeckerarbeiten, sowie mit der Erweiterung der Betriebstätigkeit im Zimmerhandwerk gestellt hat, am Standort Lütticher Straße, 275 in 4721 Kelmis (Katasterparzellen Gem 2, Flur C, Nr. 39 G-K-T-W-X-Y) gestellt.

Auf der Grundlage der Beschreibung der Tätigkeiten, Lagerstätten und Anlagen sowie der im Projekt geplanten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die damit verbundenen Umweltauswirkungen nicht als erheblich anzusehen sind.

Die wichtigsten Auswirkungen des Betriebs betreffen:

·        Brand- und Explosionsgefahr im Zusammenhang mit der Lagerung brennbarer Stoffe (Kraftstoff, Feuerwerkskörper);

·        Risiken der Bodenverschmutzung, bestimmte Tätigkeiten, die eine Gefahr für den Boden darstellen (Lagerung umweltschädlicher Stoffe, Betonwerk);

·        Abfallwirtschaft.

Diese Risiken und die Vorbeugemaßnahmen sind in den Unterlagen ausreichend beschrieben, sodass die betroffenen Instanzen sich in voller Kenntnis der Sachlage werden positionieren können.

Das Projekt ist demnach nicht einer vollständigen Bewertung der Auswirkungen zu unterziehen.

Wochenmarkt an diesem Donnerstag auf dem Kul-Gelände

Aufgrund der Aufbauarbeiten für den Kelmiser Weihnachtsmarkt, der am kommenden Wochenende auf dem Kirchplatz stattfindet, weicht unser Wochenmarkt an diesem Donnerstag auf das Kul-Gelände aus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Leerstehende Gebäude: Wasserzufuhr schließen!

Aufgrund der aktuell anhaltenden niedrigen Temperaturen weist der Dienst Trinkwasser alle Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Gebäude darauf hin, die Wasserzufuhr in diesen Objekten umgehend zu schließen.

Unbeheizte oder längere Zeit ungenutzte Gebäude sind besonders gefährdet:

Gefrierende Leitungen können zu erheblichen Frostschäden führen, die nicht nur hohe Reparaturkosten verursachen, sondern im Schadensfall auch die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigen können.

Wir empfehlen daher dringend:

• Hauptabsperrhahn in leerstehenden Gebäuden zu schließen

• Wasserleitungen vollständig zu entleeren

• Heizungen in frostgefährdeten Bereichen auf Frostschutzbetrieb zu stellen

• Regelmäßige Kontrollen der Gebäude durchzuführen

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

 

Heute Abend tagt der Gemeinderat

Heute Abend (20 Uhr) tagt unser Gemeinderat. Wegen eines krankheitsbedingten personellen Engpasses wird die Sitzung ausnahmsweise nicht live übertragen werden können. Wer der Sitzung im Ratssaal des Gemeindehauses beiwohnen möchte, ist dazu herzlich eingeladen. Der Zugang erfolgt, wie immer, über den Innenhof.

Bürgerdialog: Jetzt kann jeder sagen, was ihm wichtig ist

Der Bürgerrat der DG möchte von allen Bürgern wissen, welche Themen ihnen wichtig sind und welches Thema die nächste Bürgerversammlung behandeln soll.

Nach mittlerweile sieben Bürgerversammlungen soll die nächste Versammlung im Herbst 2026 stattfinden. Dazu sucht der Bürgerrat nach neuen Themenideen. Deshalb möchte der Bürgerrat die Bevölkerung befragen und startet einen Themenaufruf. Jeder  Einwohner Ostbelgiens darf Themen vorschlagen und / oder darüber abstimmen, welcher der eingereichten Vorschläge gewählt werden soll.

Dies ist möglich per Post, per E-Mail oder per Online-Formular auf der Internetseite des Bürgerdialogs. Der entsprechende Text sollte einen Titel, eine Erläuterung zum Thema  und eine Begründung, warum sich das Thema für die Bürgerversammlung eignet,  enthalten. Der Themenvorschlag sollte die Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen und nicht diskriminierend sein.

Vorschlagen und abstimmen kann man vom 19. November bis zum 19. Dezember 2025. Sobald ein Themenvorschlag eingetroffen ist, wird er auf seine Zulässigkeit geprüft und dann auf der Internetseite des Bürgerdialogs zur Abstimmung veröffentlicht. Unter allen eingegangen Themenvorschlägen wählt der Bürgerrat dann im neuen Jahr das Thema für die nächste Bürgerversammlung aus. Dabei spielt auch eine Rolle, wie viele Stimmen ein Vorschlag sammeln konnte.

Detaillierte Informationen gibt der Bürgerrat auf der Internetseite des Bürgerdialogs www.buergerdialog.be bekannt. Nachfragen sind möglich unter +32 87 318 422 oder buergerdialog@pdg.be.

Infos zum Bürgerdialog auf dieser Webseite.

Wahlen zum Kindergemeinderat haben stattgefunden

In unserem Gemeinderatssaal haben heute Nachmittag die Wahlen zum neuen Kindergemeinderat stattgefunden. Die Kandidaten und Kandidatinnen stammen aus den fünften Schuljahren der Gemeindeschulen Hergenrath und Kelmis sowie aus dem César-Franck-Athenäum. Die Stimmenauswertung nehmen unsere Schöffinnen Nadine Rotheudt und Sandy Nyssen vor. Sie begleiten den Kindergemeinderat. Die 21 gewählten Kinder werden am Freitag in den Schulen benachrichtigt. Der neue Kindergemeinderat, dessen Mandat über zwei Jahre läuft, wird am Donnerstag, 11. Dezember, eingesetzt. Die Sitzung wird live auf unserem YouTube-Kanal übertragen.

 

Das Video zur Wahl des neuen Kindergemeinderates finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.