8. Februar 2022
Aus dem Gemeindehaus

Eintragung einer Coronaimpfung, die im Ausland stattfand

Eintragung einer Coronaimpfung, die im Ausland stattfand
Eine wichtige Information des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft an alle sogenannten Auslandsgeimpften:
Sie haben im Ausland Ihre ersten beiden Impfungen erhalten oder sich dort boostern lassen? Dann sollten Sie diese Impfungen unbedingt in Belgien eintragen lassen.
Ihre Vorteile:
• Ihr EU-Covid-Zertifikat ist auf dem neuesten Stand und damit auch Ihr Covid-Safe-Ticket (CST).
• Die Eintragung Ihrer Impfung hat Auswirkungen auf die Dauer Ihrer Quarantäne und die Anzahl der Corona-Tests, die Sie nach einem Hochrisikokontakt durchführen müssen. Denn für Geimpfte gelten andere Quarantäne-Regeln als für Nicht-Geimpfte.
• Zudem vermeiden Sie Probleme beim Nachweis Ihres Impfstatus im Ausland, die bei Covid-Zertifikaten aus verschiedenen Ländern entstehen können.
Wenden Sie sich für die Eintragung an eines der beiden Impfzentren in Ostbelgien. Dort sollten Sie mit Ihrem Impfnachweis aus dem Ausland und Ihrem Personalausweis vorstellig werden. Die Mitarbeiter vor Ort werden Ihre Impfung eintragen lassen. Sie benötigen dazu keinen Termin.
Sie erlangen oder aktualisieren damit nicht nur Ihr EU-Covid-Zertifikat, das Sie dann als CST nutzen können, sondern tragen auch dazu bei, dass die Datenlage zu den Impfungen in Ostbelgien korrigiert wird. Denn ein kleiner, aber relevanter Teil der Bevölkerung wurde im benachbarten Ausland geimpft oder geboostert. Dabei handelt es sich unter anderem um in Ostbelgien lebende Pflegekräfte, Polizeibeamte oder Lehrer, die ihrem Beruf in Deutschland oder Luxemburg nachgehen. Jedoch haben nicht alle ihre (Auffrischungs-)Impfung in Belgien eintragen lassen.