1. Dezember 2021
Aus dem Gemeindehaus

Regionale Prämie für den Kauf eines Fahrrads

Regionale Prämie für den Kauf eines Fahrrads

Die Wallonische Region bietet Privatpersonen eine regionale Prämie für den Kauf eines Fahrrads an. Um diese Prämie in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
– Das Fahrrad, für das die Prämie gewährt wird, muss genutzt werden:
Für mindestens 40 % der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Oder für mindestens 40 % der Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeitssuche.

– Wenn es sich um ein Lastenfahrrad handelt, muss der Nutznießer der Prämie es nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder für die Arbeitssuche nutzen. Für diese Art von Fahrrad ist jedoch eine alltägliche Nutzung erforderlich, z. B. um die Kinder zur Schule zu bringen oder Einkäufe zu erledigen.

– Bei gebrauchten Fahrrädern wird davon ausgegangen, dass das Fahrrad bei einem Fachmann und nicht bei einer Privatperson gekauft wurde. Eine ordnungsgemäße Rechnung, die von einem professionellen Verkäufer ausgestellt wurde und auf den Namen des Prämienantragstellers läuft, wird dem Prämienantrag beigefügt.
– Der Kauf muss zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2024 getätigt worden sein.
– Je nachdem, ob Ihr Fahrrad vor oder nach dem 31. August 2021 gekauft wurde, gelten andere Bedingungen und Beträge.
– Die Prämie ist verfügbar, bis das von der Wallonie vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.
– Die Prämie wird vorbehaltlich der Genehmigung des Antrags durch die regionale Verwaltung gewährt.

Alle weiteren Infos (in französischer Sprache) auf der Webseite der Wallonischen Region.