Anfang Oktober wird die Ablesung der Wasserzähler auf dem Gemeindegebiet vorgenommen. Eine online Übermittlung ist ebenfalls möglich, benutzen Sie hierzu das vorbereitete Formular.
Der installierte Wasserzähler liefert die Berechnungsgrundlage für den Wasserverbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Die Gemeinde Kelmis liest die Wasserzähler ihrer Trinkwasserkunden jährlich ab (siehe Prozedur). Anhand der abgelesenen Menge wird die Jahresrechnung erstellt und die Höhe der Abschläge für den kommenden Abrechnungszeitraum berechnet.
Die Prozedur im Detail:
Ihre persönlichen Daten
Bitte kontrollieren Sie bei jeder zugestellten Rechnung stets Ihren Namen und Adresse und teilen Sie uns eventuelle Änderungen mit.
Jeder Verbrauchsadresse ist eine Kundennummer zugeordnet. Diese Nummer ist rechts oben auf der Rechnung aufgeführt. Bei jeder Rücksprache geben Sie bitte diese Referenznummer an. Auf diese Weise kann Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden.
Unser Rechnungssystem
In regelmäßigen Abständen erhalten Sie Zwischenrechnungen, die anhand des Verbrauchs des vorherigen Zeitraums erstellt wurden. Nach der jährlichen Zählerablesung wird einmal im Jahr eine Schlussabrechnung erstellt, bei der die Beträge der Zwischenrechnungen abgezogen werden.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist ab Datum der Zusendung der Rechnung zu begleichen. Die endgültige Zahlungsfrist ist umseitig aufgeführt. Nach Ablauf dieser Frist, werden Ihnen die Kosten, in Verbindung mit dem Einzug der ausstehenden Summen sowie der Einstellung der Dienstleistungen, in Rechnung gestellt.
Beim Nicht-Einhalten der vorgenannten Zahlungsfrist, wird Ihnen eine 1. Mahnung zugesandt. Für dieses 1. Mahnschreiben wird Ihnen eine Gebühr von 4,00 EUR berechnet. Sollten Sie danach Ihren Zahlungsverpflichtungen immer noch nicht nachgekommen sein, wird Ihnen eine 2. Mahnung zugesandt und zeitgleich der Inhaber des dinglichen Rechts an dem von Ihnen bewohnten Immobiliengut über Ihren Zahlungsverzug informiert. Für dieses 2. Mahnschreiben wird Ihnen eine Gebühr von 10,00 EUR – zuzüglich der Einschreibekosten – berechnet. Wir behalten uns das Recht vor weitere Schritte, wie die Eintreibung durch einen Rechtsanwalt, oder durch eine spezialisierte Inkasso-Firma, einzuleiten.
Sollten Sie die vorgegebene Zahlungsfrist nicht einhalten können, raten wir Ihnen dringend, Kontakt mit unseren Dienststellen, einem Schuldenberater oder dem ÖSHZ Ihrer Gemeinde aufzunehmen.
Umzug
Bitte teilen Sie uns schriftlich bei Ihrem Umzug, oder dem Verkauf Ihres Immobiliengutes diese Änderung mittels eines Antragsformulars, welches wir zur Verfügung halten, mit. Auf diese Weise können wir Ihnen eine Abschlussrechnung zusenden. Andernfalls bleiben Sie auch nach dem Umzug für den Anschluss und den Verbrauch, sowie die damit verbundenen Zahlungen, zuständig.
Tarife
Die Tarife werden auf der Grundlage des TKV des Verteilers sowie des TKAR der SPGE (öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung) berechnet. Diese Tarife unterliegen der Prüfung des Preisausschusses des Wirtschaftsministeriums und des Kontrollausschusses für Wasserverteilung in der Wallonie.
Bestimmungen bzgl. des Anschluss, die Bereitstellung und die Abnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Verteilernetz
Die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen regeln die Beziehungen zwischen dem Versorger und seinen Abnehmern/Benutzern.
Zu Ihren Diensten
Unser Kundendienst steht Ihnen jederzeit für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Die Telefonnummer ist oben auf der Rechnung aufgeführt.
Einzugsermächtigung
Mit einer Einzugsermächtigung bei einem Finanzinstitut erfolgt die Zahlung unserer Rechnung automatisch. Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie von uns einen Zahlungsplan. Darin sind die Zahlungstermine aufgeführt, an denen die Summen von Ihrem Konto abgebucht werden.
Beschwerde
Um zulässig zu sein muss die unterschriebene Beschwerde innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum an das Gemeindekollegium der Gemeinde Kelmis gerichtet sein. Die Beschwerde muss folgende Angaben beinhalten: Name und Vorname des Beschwerdeführers, seine Anschrift, seine Telefonnummer, das Datum der Beschwerde, die Referenz der Rechnung gegen welche er reklamiert sowie der Gegenstand der Beschwerde und ein Exposé des Tatbestandes und der Mittel.
Wasserqualität:
Fortdauernd ist die Gemeinde Kelmis bestrebt einwandfreie Trinkwasserqualität zu liefern, hierzu führt der Wasserdienst monatliche Kontrollen des Trinkwassers durch. Vom Gesetzgeber sind lediglich vierteljährliche Proben vorgeschrieben.
Die Gemeinde Kelmis verfügt somit über eine ausgezeichnete Wasserqualität und die gesetzlichen Grenzwerte werden nicht überschritten.
Wasserhärte:
Kalk ist oft nicht nur als Gestein in der Natur vorhanden, sondern auch in gelöster Form im Wasser. Je kalkhaltiger das Wasser, desto härter ist es.
Vier Härtebereiche
Das von der Gemeinde Kelmis geförderte Wasser liegt zwischen 22-25 französische Härtegrade (°fH) bzw. zwischen 12-13 deutsche Härtegrade (°dH) und kann somit im mittleren Härtebereich eingestuft werden.
Härtebereich | °fH | °dH |
1 (weich) | bis 15° | bis 7,3° |
2 (mittel) | 15° bis 25° | 7,3° bis 14° |
3 (hart) | 25° bis 32° | 14° bis 21,3° |
4 (sehr hart) | über 32° | über 21,3° |
Tipps "Kalkablagerung":
Entkalkung im Haushalt?
Dem Kalk kann mit einer Wasserenthärtungsanlage im Haushalt begegnet werden. Informationen erhalten Sie bei ihrem Sanitär-Fachmann.
Das Trinkwasser der Gemeinde Kelmis wird zu 100% aus einer natürlichen Ressource (Grundwasserströme) bzw. über drei Anlagen gewonnen und wenn nötig schonende entkeimt:
Name | Standort | in Betriebnahme | jährliche Fördermenge |
Putzenwinkel | Hergenrath |
2002 (teilweise) 2005 (vollständig) |
1.015.403 m³ 2.000.000 m³ |
Roter Pfuhl | Hergenrath | 1985 | 100.000 m³ |
Casino "3 Piepe" | Neu-Moresnet | 1976 | 140.000 m³ |
Bereits mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie Ihren täglichen Wasserverbrauch erheblich senken. Damit schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.