Um Ihre Unterschrift zu beglaubigen müssen sie:
Diesbezügliche Auskünfte erhalten Sie beim Meldeamt oder auf der Internetseite http://www.ibz.rrn.fgov.be
Belgischer provisorischer Führerschein in Scheckkartenformat
Um einen provisorischen Führerschein zu beantragen oder abzuholen, müssen Sie beim Führerscheindienst persönlich vorstellig werden
oder eine Person mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises damit beauftragen.
Wenn Sie keine elektronische belgische Aufenthaltsgenehmigung besitzen, müssen Sie persönlich vorstellig werden,
da Sie auf einem Signatur Pad unterschreiben müssen, ein Passbild mit weißem Hintergrund wird ebenfalls benötigt.
Gebühr: 30 €
Belgischer Führerschein in Scheckkartenformat
Um einen Führerschein zu beantragen oder abzuholen, müssen Sie beim Führerscheindienst, persönlich vorstellig werden
oder eine Person mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises damit beauftragen.
Wenn Sie keine elektronische belgische Aufenthaltsgenehmigung besitzen, müssen Sie persönlich vorstellig werden,
da Sie auf einem Signatur Pad unterschreiben müssen, ein Passbild mit weißem Hintergrund wird ebenfalls benötigt.
Gebühr: 30 € - Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Internationaler Führerschein
Um einen internationalen Führerschein zu bestellen oder abzuholen, müssen Sie beim Führerscheindienst persönlich vorstellig werden
oder eine Person mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises damit beauftragen.
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins benötigen wir ein Passbild mit weißem Hintergrund und den nationalen Führerschein.
Gebühr: 26 € - Gültigkeitsdauer: 3 Jahre
Alles was gefunden wird, wird in diesem Dienst abgegeben und registriert.
Falls Sie etwas verloren haben, können Sie sich an diesen Dienst wenden.
Die nicht abgeholten Fundsachen verfallen nach 6 Monaten der Gemeinde.
Hundesteuer
Am 01/01/2015 wurde die Hundesteuer in Kelmis eingeführt.
Jeder Anwohner der Gemeinde Kelmis der einen Hund besitzt, muss diesen, beim Führerscheindienst der Gemeinde Kelmis anmelden.
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke. Diese müssen Sie immer bei sich haben, wenn Sie den Hund, auf der öffentlichen Straße, ausführen.
Die Hundesteuer beläuft sich auf 2 € im Monat pro Hund.
Jede Änderung, wie die Abgabe des Hundes, der Tod des Hundes oder eine Adressenänderung, muss unverzüglich, beim Führerscheindienst der Gemeinde
Kelmis gemeldet werden.
Hundegenehmigung
Jeder Anwohner der Gemeinde Kelmis muss, für einen potenziell gefährlichen Hund, eine Genehmigung seitens des Bürgermeisters beantragen.
Unter potenziell gefährlich versteht man einen Hund der folgenden Rassen: Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa, Bullterrier,
Pitbull Terrier, Dogo Argentina, Rottweiler und die Kreuzungen aus oben erwähnten Rassen.
Für die Genehmigung benötigen wir: einen Auszug aus dem Strafregister Modell 595, eine Haftpflichtversicherung und den Impfpass des Hundes.
Ein potenziell gefährlicher Hund muss einen Maulkorb tragen, nur ein anerkannter Wesenstest kann diese Pflicht aufheben.
In Kelmis, muss jeder Hund auf der öffentlichen Straße an der Leine geführt werden!
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Auszug aus dem Strafregister
Es gibt 3 verschiedene Modelle:
• Muster 595: bestimmt für jeden anderen Grund als die Gründe, für die ein Auszug Muster 596.1 oder 596.2 ausgestellt werden muss.
• Muster 596.1: bestimmt für das Ausüben einer reglementierten Tätigkeit
(Liste der reglementierten Tätigkeit finden sie unter: www.justice.belgium.be).
• Muster 596.2: für jede Tätigkeit, die in den Bereich der Erziehung, der psycho-medizinisch-sozialen Betreuung, der Jugendhilfe, des Kinderschutzes, der Animation oder Betreuung von Minderjährigen fällt.
Die Dokumente müssen Sie persönlich beim Führerscheindienst beantragen und können prinzipiell sofort ausgehändigt werden.
Bis auf einige Ausnahmen beträgt die Gebühr 3.50 €
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