12. Januar 2021
Aktuelles in der Gemeinde

Vogelgrippe: der Stand der Dinge

Dies ist eine Mitteilung der FASNK (Föderalagentur fÜr die Sicherheit der Nahrungsmittelkette) über den Stand der Lage in Belgien in Bezug auf die Vogelgrippe H5.

Ausbrüche in Geflügelzuchtbetrieben in Belgien

Seit dem 26. November 2020 wurde in zwei Geflügelzuchtbetrieben in Belgien das hoch pathogene Virus H5 der aviären Influenza nachgewiesen: in einem gewerbsmäßigen Zuchtbetrieb in der Gemeinde Menin und bei einem privaten Züchter in der Gemeinde Dinant (Namur). Neben diesen beiden Kontaminationen wurde in einem gewerbsmäßigen Geflügelzuchtbetrieb in Diksmuide (Westflandern) auch eine Kontamination mit einem anderen – niedrig pathogenen – Virus H5 der aviären Influenza festgestellt.

Da die Kontaminationen inzwischen unter Kontrolle sind, hat die FASNK die verschiedenen Sperrzonen um diese Betriebe aufgehoben.

Situation bei den Wildvögeln

Trotz dieser positiven Entwicklung in den kontaminierten Betrieben und der Aufhebung der Sperrzonen ist das Virus der aviären Influenza auf unserem Staatsgebiet immer noch vorhanden: Bis heute wurden 20 Fälle von hoch pathogener H5-Vogelgrippe bei Wildvögeln entdeckt.

Die Situation bei den Wildvögeln können Sie hier verfolgen: http://www.favv.be/professionnels/productionanimale/santeanimale/grippeaviaire/casoiseauxsauvages.asp

 

Außerdem gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Situation in den Nachbarländern verbessert.

Die vorgeschriebene Einschließung von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gilt deshalb weiter.

Diese Einschließung gilt auch für Privatpersonen, die nur einige Hühner besitzen.

Eine Lockerung der bestehenden Maßnahmen wird nicht in Betracht gezogen, solange die erhöhte Gefahr einer Ansteckung durch Wildvögel besteht. Diese Situation könnte bis zum Frühjahr 2021 andauern.

Zur Erinnerung: Auf dem belgischen Staatsgebiet gelten weiterhin die folgenden Maßnahmen:

  • Sämtliches Geflügel und alle Vögel, einschließlich Tauben, von Geflügelzuchtbetrieben und privaten Haltern müssen so eingeschlossen oder geschützt werden, dass ein Kontakt mit Wildvögeln vermieden wird. Diese Maßnahme gilt nicht für Strauße.

  • Das Füttern und Tränken von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln muss in geschlossenen Räumen oder so erfolgen, dass ein Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist.

  • Es ist verboten, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser oder mit Regenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, zu tränken, es sei denn, dieses Wasser wurde behandelt, um die Inaktivierung etwaiger Viren zu gewährleisten.

  • Alle Ansammlungen (Ausstellungen, Wettbewerbe, Märkte) von Geflügel und Vögeln sind sowohl für Fachleute als auch für Privatpersonen verboten.

Nur durch die strikte Einhaltung dieser Maßnahmen wird unser Geflügel geschützt.

Die FASNK verfolgt weiterhin aufmerksam die Entwicklung der Situation in Belgien und unterhält enge Kontakte mit dem belgischen Geflügelsektor, den anderen Mitgliedsstaaten und den europäischen Behörden.