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Einsichtsrecht Bürger

Laut des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (Art L1122-29) darf den Gemeindeeinwohnern nicht verweigert werden, vor Ort Einsicht in die Beschlüsse des Gemeinderates zu nehmen.
Jedoch kann der Gemeinderat bestimmen, dass die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse eine bestimmte Zeit geheim gehalten werden.

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