Einsichtsrecht Bürger
Laut des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (Art
L1122-29) darf den Gemeindeeinwohnern nicht verweigert werden, vor Ort
Einsicht in die Beschlüsse des Gemeinderates zu nehmen.
Jedoch
kann der Gemeinderat bestimmen, dass die unter Ausschluss der
Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse eine bestimmte Zeit geheim gehalten
werden.

