Nitratempfindliche Gebiete
Abänderung der Grenzen der nitratempfindlichen Gebiete
(Art. R.190 bis R.192 des Wassergesetzbuches)
ÖFFENTLICHE UNTERSUCHUNG
Gemäß Verfügungen des 1. Buches des Umweltgesetzbuches (Kategorie B)
Projektautor: der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität
Dauer der öffentlichen Untersuchung: vom 16. August bis zum 17. September 2012-07-17
Die Akte ist bei der Gemeindeverwaltung einsehbar:
• Zu den üblichen Öffnungszeiten;
• Auf Vereinbarung 087/63.98.08
Ansprechpartner:
• vom 16. August bis zum 24. August: N. THOMSON
• vom 27. August bis zum 17. September: G. HAVENITH
Etwaige Anmerkungen oder Einsprüche können schriftlich an das Gemeindekollegium der Gemeinde Kelmis gerichtet werden:
Kirchstraße, 31 4720 Kelmis
Mail an guenther.havenith@kelmis.be
Am 17. September wird um 10 Uhr eine Abschlussversammlung im Ratsaal des Gemeindehauses abgehalten.
Betreff:
Festlegung der Grenzen der nitratempfindlichen Gebiete durch einen ministeriellen Erlass.
Zuständige Behörde:
der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität
Die Entwürfe der Ministerialerlasse, der Bericht zur strategischen Umweltbewertung des Programms für nachhaltige Entwicklung von Stickstoff in der Landwirtschaft und die Karten der projektierten Grenzen sind im Gemeindehaus einsehbar.
Ansprechpartner:
• vom 16. August bis zum 24. August, Frau Nicole THOMSON
• vom 27. August bis zum 17. September, Herr Günther HAVENITH

