Versailler Vertrag
Durch Artikel 32 des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 erkennt
Deutschland die volle Souveränität Belgiens über Neutral Moresnet an.
Durch Artikel 33 desselben Vertrages tritt Deutschland auch den Teil
von Preußisch Moresnet an Belgien ab, der nördlich der Aachen-Lüttich
Landstraße liegt. Endlich, durch Artikel 34, kommt der restliche Teil
von Preußisch Moresnet sowie Hergenrath mit dem gesammten Kanton Eupen
unter gewissen Bedingungen zu Belgien. Mit dem Gesetz vom 15. September
1919 wird Neutral Moresnet unter der amtlichen Bezeichnung "La Calamine
(Kalmis)" dem Gesetz- und Wahlkanton Aubel im Gerichts-und
Verwaltungsbezirk Verviers der Provinz Lüttich einverleibt. Diese
Maßnahme gilt am Tage der Inkrafttretung des Versailler Vertrages, d.h.
am 10. Januar 1920. Der letzte Bürgermeister von Neutral Moresnet, der
am 7. Dezember 1918 ernannte Belgier Pierre Grignard, Obersteiger bei
der "Vieille Montagne", blieb im Amt. Der gesamte Gemeinderat von
Neutral Moresnet wurde ebenfalls bestätigt, nachdem seine bis dahin
preußischen Mitglieder auf Beibehaltung ihrer Staatsangehörigkeit
verzichtet hatten. Nach den Gemeinderatswahlen in der neuen belgischen
Gemeinde wurde der erste gewählte Kelmiser Gemeinderat am 7. Februar
1923 vereidigt.

