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Versailler Vertrag

Bild 5.pngDurch Artikel 32 des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 erkennt Deutschland die volle Souveränität Belgiens über Neutral Moresnet an. Durch Artikel 33 desselben Vertrages tritt Deutschland auch den Teil von Preußisch Moresnet an Belgien ab, der nördlich der Aachen-Lüttich Landstraße liegt. Endlich, durch Artikel 34, kommt der restliche Teil von Preußisch Moresnet sowie Hergenrath mit dem gesammten Kanton Eupen unter gewissen Bedingungen zu Belgien. Mit dem Gesetz vom 15. September 1919 wird Neutral Moresnet unter der amtlichen Bezeichnung "La Calamine (Kalmis)" dem Gesetz- und Wahlkanton Aubel im Gerichts-und Verwaltungsbezirk Verviers der Provinz Lüttich einverleibt. Diese Maßnahme gilt am Tage der Inkrafttretung des Versailler Vertrages, d.h. am 10. Januar 1920. Der letzte Bürgermeister von Neutral Moresnet, der am 7. Dezember 1918 ernannte Belgier Pierre Grignard, Obersteiger bei der "Vieille Montagne", blieb im Amt. Der gesamte Gemeinderat von Neutral Moresnet wurde ebenfalls bestätigt, nachdem seine bis dahin preußischen Mitglieder auf Beibehaltung ihrer Staatsangehörigkeit verzichtet hatten. Nach den Gemeinderatswahlen in der neuen belgischen Gemeinde wurde der erste gewählte Kelmiser Gemeinderat am 7. Februar 1923 vereidigt.

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