Neutral-Moresnet
Der westliche Teil blieb belgisch-niederländisch im Kanton Aubel, Bezirk Verviers, Provinz Lüttich. Ein mittleres Dreieck von 344 Ha mit der Galmeigrube blieb provisorisch ungeteilt und streitig. Dieses Gebiet von Moresnet sollte provisorisch einer gemeinsamen Verwaltung unterstellt und militärisch "neutralisiert" werden, daher die spätere Bezeichnung "Neutral-Moresnet". Die beiden Mächte ernannten bald Königliche Verwaltungskommissare, die alle Befugnisse der französischen Präfekten gemeinsam auszuüben hatten und die unmittelbar mit ihrer jeweiligen Staatsregierung in Verbindung standen. Der Bürgermeister und Standesbeamte von Gesamtmoresnet, Arnold Timothée Albert Francois Joseph de Lasaulx (1774-1863), blieb zuständig für das umstrittene Gebiet und wurde als Bürgermeister von Preußisch Moresnet ernannt. Ein eigener Gemeinderat wurde für Neutral-Moresnet von den Königlichen Kommissaren erst am 07.09.1851 ernannt. Prinzipiell blieb die französische Gesetzgebung in Kraft, insofern die beiden Fürsten sie nicht durch gemeinsamen Beschluss änderten. Dies geschah nur im Steuerbereich durch die Einführung neuer Gemeindesteuern. Inzwischen war die Bevölkerung nach der Modernisierung des Bergwerkes und der Installation einer Zinkhütte 1835 durch Einwanderung stark gestiegen: von 248 im Jahre 1816 auf 2329 im Jahre 1855.
Im Laufe eines Jahrhunderts hat es viele Verhandlungen zwischen Preußen und den Niederlanden - ab 1830 Belgien - zur Aufhebung des Provisoriums gegeben. Die Einwohner von Neutral-Moresnet haben sich stets dagegen gesträubt. In mehreren Petitionen an den König der Belgier und an die belgischen Kammern haben über 80% der Familienväter gegen eine Aufteilung ihrer Gemeinde protestiert und falls eine Aufhebung des neutralen Statuts unumgänglich sei, sich dann für den Anschluss an Belgien ausgesprochen. Merkwürdig ist, dass auch die Neutral-Moresneter preußischer Abstammung, die mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, sich auch in diesem Sinne aussprachen und dass keine Petitionen an preußische Behörden bekannt sind.

